30 g. Unsere Anschristen: Schristleitung des Blattes „Südtir»!' in Innsbruck, !Poftfach'116. — Verwaltung des Blattes „Südtirol' m Innsbruck, Postfach 116. — Anzeigen-Annahme durch die Verwaltung, außerhalb Tiro! und Vorarlberg durch den Werbedienst für österreichische Zeitungen, Wien I., Wollzsile *6. Folge 3 I Innsbruck, 1. Februar 1926 er an den deutschen Familiennamen. Lug und Trug waren Königsworte und Regierungseide. Nichts von all dem, was die Gewalthaber Südtirols verspro chen, haben sie gehalten
. Mit blindem Haß und teuflischem Ver nichtungswillen wird alles Deutsche zertreten, um die große Lüge zu rechtfertigen, jene erste große Lüge, der Italien das deutsche Südland verdankt. Die Verwelschung uralter deutscher Ortsnamen — die zweite große Lüge. Nun ist es so weit gekommen, daß man unseren Volksgenossen den ehrli chen deutschen Namen, den sie durch Jahrhunderte mit Stolz getragen, geraubt. — Die dritte große Lüge. Da» Scharrddrkret vom 10. Jänner 1926, das die Verwelschung eines Großteils
der deutschen Familiennamen verfügt, lautet in der Ausgabe der „Gazzetta Ufsiciale' vom 15. Jänner 1926, Nr. 11: „Art. 1. Die Familien der Provinz Trient, die einen ursprünglich italienischen oder ladinischen Namen tragen, der in andere Sprachen übersetzt oder durch eine fremde Schreib weise entstellt worden ist, oder eine fremdsprachige Endsilbe erhalten hat, werden den ursprünglichen Namen in der ur sprünglichen Form wieder erhalten. Ebenso werden die Schreibnamen, die ihren Ursprung von Ortsbezeichnungen
und in den Zivilstandesregistern ange merkt werden. Wer nach dieser Umänderung von den Namen oder Adelsprädikaten in der fremden (das heißt deutschen, Anm. d. Red.) Form Gebrauch macht, wird mit Geldstrafe von 500 bis 3000 Lire belegt. Art. 2. Auch außerhalb der Fälle, die im vorstehenden Artikel vorgesehen sind, können fremdsprachige (deutsche) Fa miliennamen oder solche fremder (deutscher) Herstammung mit Präfekturdekret in eine italienische Form gebracht werden, wenn die Interessenten darum ansuchen. Das bezügliche Dekret
, mit dem man die deutschen Ortsnamen „vertilgt' hat, auf die Personennamen. Die sprichwörtliche Redensart: „einem den ehrlichen Namen nehmen', hier wird sie grausigste Wahrheit. Einer solchen Untat ist wahrlich nur das Italien Mussolinis fähig. Aber stärker als die Dekrete, die das Todesurte-l der Deutschen beinhalten sollen, die in Wahrheit aber die Schande Italiens verewigen werden, wird das starke und feste Leben bleiben, das sich nicht ohneweiters auslöschen läßt, geradeso wie die Dolomiten ihren Charakter