ist, so wird obiger Schein hicniit als ungültig erklärt. K. K. Bezirksamt Dornbir» am 20. November 1353. Der k. k. Bezirksvorstand: S ch a n d l. 2 Feftsei;ung der Webuhren in der neuen vsterrcich. Währung fiir Korrespondenzen im Verkehr mit fremden Staaten. Vom eisten November tSZfi an werden die Gebühren für Korrespondcnzen im Verkehre mit fremden Staate» in der neuen österreichischen Währung nach folgenden Bestimmungen eingehoben werden: I. Korrespondenzen aus und nach den Staaten, des deutsch-österreichischen
PostVereins. 1. DaS deutsch-österreichische VereinS-Porto für Briefe beträgt pr. Loth: Bei Entfernungen bis einschließlich IvMeilen 5 Neukreuzer « « über 10 bis so Meilen 10 « « « <20 Meilen.... !S , « 2. Die Zutare für unfrankirte Briefe 5 Neukreuzer pr- Loth. 3. Die NecoinmandativnS-Gebühr . ll> « «die Gebühr für Netour-Recepisse ebensoviel. 4. Die Gebühr für Warenproben und Muster S, iv und tü Neukreuzer für je 2 Loth. 5. Die Tare für Kreuzband-Sendungen 2 Neukreuzer pr. Loth. 6. Die Bestellgebühr
für Erpreßbriefe beträgt tü, beziehungs weise Zo Neukreuzer, je nachdem die Bestellung am Tage oder znr Nachtzeit ersolgt, die Gebühr für die Beifchaf- fnng eines Boten 15 Neukreuzer. 7. Die Gebühr für die Nachsendung von Zeitschriften wird mit SO Neukreuzern berechnet. , , 8. Bei Correspoudeiizen zwischen den deutsch-österreichischen Postvereins-Staaten und fremdem Staaten beträgt das deutsch-österreichische VereinS-Porto 15 Neukreuzer. pr. Loth für Briefe, nnd 2 Nenkrenzer per Loth für Kreuzband- sendungen
. II. Korrespondenzen aiis und liach den Staaten des österreichisch - italienischen PostvereineS (ModeNa, Parma, 'Toskanä uiid dem Kirchen- Staate.) 1. Das österreichisch-italienische VereinS-Porto für Briefe, Warenproben, Muster nnd Kreuzbandsendungen, die Zu tare für unfrankirte Briefe, die NekommandationS-Ge- bühr und die Gebühr für Retour-Nezepisse werden mit ^ denselben Beträgen festgesetzt, wie die bezüglichen Ge bühren im Verkehre mit ^ den Staaten des deutsch-öster reichischen Postvereins
(I 1 bis 5). 2. Bei Korrespondenzen ans Modeiia, Parma, ToSkana und dem Kirchenstaate nach den Staaten des deutsch-österrei chischen PostvereineS, ebenso bei den nicht blos.durch Oesterreich, sondern auch durch einen andern Staat des deutsch-österreichischen PostvereinS transitirenden Korre spondenzen nach fremden Staaten undumgekehrt, beträgt ->) die mvdenesische, sowie die parmesamsche Tare 6 Neu kreuzer pr. Loth für Briefe und 2 Neukreuzer pr. Loth für Kreuzbandseudungeii; ? V) die toskanische nnd römische Tare 11' Neukreuzer