. Der Armenrat. „Deutsch" und „Neichr-eutsch". In „Deutschlands Erneuerung", Julibest 1922, spricht Karl August Fischer über „Deutsch und Reichsdeutsch". Wir entnehmen aus der Arbeit folgendes: „Wissen es alle Reichsdeutschen, geben sie sich täglich davon Rechenschaft, daß nicht einmal der allereigenste deutsche Sprach- und Stammesboden, das Gebiet der alten linkselbischen deutschen Stämme, der Bayern, Alemannen, Franken, Sachsen, Friesen ungeteilt zum Deutschen Reiche gehört? Sind wir alle uns stets
Reich, sondern zu Frankreich (Lochringen), Luxemburg, Belgien (Arlon, Eupen, Malmedy), Hol md (Limburg) gehört? Wir ha ben die Pflicht, die Zugehörigkeit dieser und aller anderen außerhalb der Reichsgrenzen lebenden deutschen Volks genossen zum deutschen Volkstum, zur deutschen Sprach- und deutschen Stammesgemeinschaft stets aufs neue nach drücklich zu betonen. Wir können das aber rrux tun, mm mit dem Worte „deutsch" jede staatsrechtliche Bedeutung nehmen und es rein in seinem ursprünglichen
völkischen und kulturellen Sinne verstehen. Bezeichnen wir Deutsche im Reich uns als die Deutschen schlechthin, so bleibt neben uns kein Raum für andere Deutsche, und Deutsch-Schwei zer und Elsässer, um einmal diese als Beispiel anzufüh- ren, sind dann von Rechts wegen keine Deutschen mehr, denn sie wollen, auch wo sie sich ihres deutschen (aleman- Nischen) Volkstums durchaus bewußt sind, mit dem Deut- schen Reich nichts zu tun haben und wir können das der zeit nicht ändern. Bezeichnen
wir uns aber als Reichs deutsche, so sind wir nur ein Teil des großen deutschen Volkes und andere Teile im Süden und Westen, im Osten und Norden stehen dann gleichberechtigt neben uns und bilden mit uns die Gesamtheit des deutschen Volkes. Es ist demnach notwendig, zwi schen „deutsch" und „rei chs de utsch" sprachli ch streng zu un terscheid en, das Wort Deutsch" in seine alte ehrwürdige Bedeutung uneingeschränkt wieder einzusetzen, zur Bezeichnung der staatsrechtlichen Zuge hörigkeit zum Deutschen Reiche