Nr. 287 „Bozner Zettung' (Südtiroler TagVlatt) Montag, den 15. Dezember 1902. Prozetz-Lwdegg-Battisti. >Mtttwoch den 1V. d. M. begann beim k. k. Kreisgerichte in Trient die Verhandkmg in der vom früheren Gemeinde» Vorsteher von Marco, Herrn v. Lindegg« gegen den Redakteur des „Popolo', Dr. Cäsar Battisti, ange strengten EhrenbeleidigungS-Klage. Wie sich unsere Leser erinnern werden, deckte der „Popolo' im De zember 1901 und im Februar 1902 in mehreren Artikeln, die wir auszugsweise brachten
vorgeworfen. Der Kläger v. Lin degg, welcher mit zwei Rechtsanwälten vor Gericht erschien, hielt seine Klage aufrecht und versicherte, weder zum Schaden der Raiffeisenkasse, noch zum Schaden der Gemeindekasse, noch überhaupt privaten Parteien gegenüber irgendwelche unehrenhafte Hand lungen begangen zu haben. Der Angeklagte Dr. Battisti erklärte sich nicht schuldig. Als Battisti die Hand lungsweise des von Lindegg, der ohne jcde Ermäch tigung und Garantie 2400 Kronen von der Raiff eisenkasse für sich behob
, als Betrug qualifizierte, forderte ihn der Präsident Herr Kürzel auf, sich darüber zu äußern, was er unter Betrug verstände und erklärte, nachdem Dr. Battisii seine Frage be antwortet hatte, daß es sich in diesem Falle bloß um eine „Unregelmäßigkeit' und nicht um einen „Betrug' handle, während Dr. Battisti darauf be stand, daß von Lindegg einen Betrug begangen habe, weil ihm die Kasse nach dem erfolgten Rück tritte der Vorstehung bloß zur Verwahrung über geben worden war und er daher keinerlei Kasseope
rationen und viel weniger solche zu seinen eigenen Gunsten ausführen durste. Als die Anleihe zur Sprache kam, die von Lindegg zu Lasten der Ge meinde ohne jede Ermächtigung aufgenommen hat, behaupteten dessen Verteidiger, daß dieselbe infolge Gemeinderatsbeschlusses geschehen sei. Da Battisti bestritt, je einen solchen in den Akten der Gemeinde entdeckt zu haben, wurde ihm derselbe vorgezeigt, wobei es sich herausstellte, daß dieser angebliche Be schluß aus dem Jahre 1897 datiert
Anführung all dieser Mißstände seitens des Angeklagten, versuchte der Präsident die beiden Parteien zu einem Vergleiche zu bewegen, «obei er auch auf die bereits erfolgte Verjährung hindeutete, wodurch manche ber beanstandeten Artikel des ,ZZopolo' ohnehin, hinfällig würden. Doch keine der Parteien wollte von einem Vergleiche etwas wissen, ja» der: geklagte Dr. Battisti erklärte, daß er,, falls der Gerichtshof über alle von ihm gebrachten und verklagten Artikel die Verjährung ausspräche