ist in Italien gesetzlich nicht gehindert. Die meisten „besseren' Familien haben ihre Erzieherinnen, weil sie ja wissen, was man in der Schule lernen kann. In Südtirol hingegen wird selbst diese Form der Erziehung nicht geduldet. Ein typisches Beispiel ist der Fall Seeber in Neumarkt, der zuerst fast täglich durch Carabinieri behelligt wurde, um die Nerven zu irritieren, dann eine große Anzahl Strafdekrete erhielt und schließlich den Gerichten angezeigt wurde, um die Strafen, die von den Unterrichtsbehörden
Auf tritte mit den Carabinieri hatte, daß sie Strafmandate zuge stellt erhielt, daß sie chikaniert wurde, wo dies nur möglich war und daß die „Schule' behördlich geschlossen ward. Aber das stramme Fräulein ließ sich nicht so leicht unterkriegen und wanderte mit ihren Kindern, da sie sich einer Uebertretung nicht schuldig wußte. Schließlich zeigte man sie bei Gericht an. und hoffte sie so mürbe zu machen. Nun mußte die Verhand lung bereits zweimal vertagt werden, da der Richter, ein Italiener, bisher