sandte der Metzgermeister Benjamin Auer seinen Gehilfen Ignaz Moser zu dem um %8 Uhr früh von Sand abgehenden Zug, um einen Waggon für eine Lieferung zu bestellen. Der Metz gergehilfe ging in seiner Arbeitskleidung aus der Fleischbank, mit dem bekannten Stahlstreicher umgehängt zum Bahnhof' Dort wurde er nun vom Carabinieri-Maresciallo und von jenem Carabiniere, von dem wir erst jüngst aus Lappach we gen der bekannten Gottesdienststörung zu berichten hatten, angehalten, in den Warteraum gebracht
und einem Carabiniere durchs Dorf zum Bahnhof geliefert, mit der Bahn nach Bruneck befördert und dort durch die sonntägig belebten Straßen zur Prätur ins Gefängnis gebracht. Die Einlieferung machte unter den Scharen der Augenzeugen umso größeres Aufsehen, da aus der persönlichen Leitung der Einlieferung eines Gefesselten durch den Carabinieri-Maresciallo von Sand wie von selbst sich die Frage aufdrängte, welche schwere Untat der Verhaftete wohl begangen haben mochte. Vom Gefängniswärter verlangte
dann der Maresciallo, daß er den Verhafteten in Einzelhaft setze, so gefährlich war also der Metzgergehilfe, obwohl ihm der Streicher bereits abge nommen war! Am nächsten Tage, also heute Montag, wurde Moser vom Richter Dr. Franchi zur Verhandlung vorgerufen. Beim Durchlesen der umfangreichen Carabinieri-Anzeige gab der Richter wiederholt offenkundige Zeichen des Erstaunens und setzte sodann den Delinquenten allsogleich frei, da er keinen Anhaltspunkt für irgend eine Beanständung des Verhafteten fand. Er folgte
, daß er vom Sonntag bis Montag in Haft sitzen mußte und so — sagen wir das Opfer eines Willküraktes eines öffent lichen Organes wurde, welches durch sein bisheriges Auftreten schon genügend Beweise dafür gegeben hat, daß es seine Macht keineswegs immer im Sinne der strengen Gesetzesbe stimmungen über die persönliche Freiheit zu gebrauchen weiß? Ja, wir können auch behaupten, daß aus den bisherigen Taten und noch mehr nach den Worten dieses Carabinieri- Maresciallo von Sand eine direkte Abneigung
gegen die Bevölkerung seines Bezirkes spricht, wo doch gerade sein Amt eine Summe von Takt und Vorsicht zu dessen gewissenhaften Verwaltung unbedingt nötig hat. Und deshalb erlauben wir uns zum Schluß die Frage, ob die Vorgesetzten Behörden es nicht doch für besser fänden, die Tätigkeit dieses Mannes auf einen anderen, für ihn besser geeigneten Platz zu verlegen, weil sein Auftreten das Ansehen der Carabinieri nur zu schä digen geeignet ist, was weder im Interesse des Dienstes liegt, noch von guter Wirkung