na türlichen Blattern, oder der Impfung, bei dem nu- terzeichiieten Stadtmagistrale bis 26. November d. I. eilizlirei'chcn. Bregenz, den 17. Oktober 1359. Der Stadtmagistrat. Neiiier, Bürgermeister. l Knndmacltting. Das von der Frau Maria, geborncn Knrer, Ehe- gattiu des Herrn Joseph Gebbard Hagen, Eom- miinal- und StistungS,Administrator in Bregen,; ge stiftete Familien'Stipcndium für Knaben zur Unter- stüiMig »l den Studien, in Erlernung einer Knust, Industrie, einer Profession, vier
einer anderen Be, schäft'gung, und für.Mädchen zur Erlernung nütz« licher weiblicher Arbeiten, im Betrag von 43 fl. 75 kr. Oest. W. ist für das Jahr 18^0 z» verleihen. , Zum Genusse dieses Stipendiums sind die Ver wandten der Stifterin , männlichen »ud weiblichen Geschlechts, und im Abgange von Verwandten die Bürgerssöhne und Töchter von Bregenz berufen. Die Bewerber um dieses Stipendium haben ihre Gesuche, belegt mit den Studiruzeugilissen der letzt verflossenen zwei Semester oder der' Erlernung einer Knust, Handwerkes
, oder weiblicher Arbeite», der.Armuth und Jmpfuug bei dem unterzeichneten Stadtmagistrate bis Sö. November d. I. einzn- reschen. - Bregenz, den 17. Oktober 1359. Der Stadtmagistrat. Reiner, Bürgermeister. l Kundmachung. Vom Schuljahre 1359/60 au, komme» in der^ Stadt Bregenz »achbenannte Studienstipendien zu vergebe». -1. Aus der Stiftung des Herrn Schmid v, Mei lenstein, gewesenen Doktor der Theologie, geistl. Rath und Dekan zum Münster in Konstanz, ein Stipendium im Betrage von jährl. 60 fl. 25 kr. Oesterr
von Bregenz, und für das von Klara Rnst gestiftete Stipendium die Abkömmlinge von den drei Schwestern des Stadtamann Nüst von Bregenz (Vater der Stif terin) nämlich jene von Maria Franziska, verehelicht gewesenen Mar^ Weiß, von Maria Eva, verehelicht gewesenen Matt, und Maria Jvsepha, verehelicht gewesenen vr. Menziuqrr, und ihrer Deszendenz, be kanntlich von Joseph Meprv, Salzfaktor Weiß, Franz Anton Glezzinger, Franz Joseph Kayser, und Lr. Menzuiger berufen. Im Abgänge von Studierenden aus der Ver
wandtschaft zu den Stiftern der oben genannten drei Studienstipendien, haben ans den Genuß derselben^ studierende Bürgerssöhne von Bregenz den Anspruch, zu machen. Diejenigen, welche sich um eines der genannten Stipendien bnverben wollen, haben ihre Gesuche mit den Beweise» ibrer Anverwandtschaft zum Stif ter, oder ilir.s Bürgerrechtes in Bregenz, mit den Stlidienzeugnissrn der letzt verflossenen zwei Se mester, dem Zeugnisse der Dürftigkeit, und bestan denen natürlichen Blatter«, oder der Impfung