im Ertrage von labrl. 43 fl. 75 kr. Oesterr. W Zum Genusse dieser Stipendien sind zne'rst die studierenden Anverwandten zu den Stiftern, für das von Herrn Johann Weiß gestiftete Stipendium 'die Abkömmlinge von Wolf Birubauer, Bürger von Bregenz, und für das von Klara Nüst gestiftete Stipendium die Abkömmlinge von den drei Schwestern des Stadtamann Rüst von Vregenz (Vater der Stif, tertn) nämlich jene von Maria Franziska, verehelicht gewesenen Märr Weiß, von Maria Eva, verehelicht gewesenen Matt, nnd
Maria Josepha, verehelicht gewesenen vr. Menzinger, und ihrer Deszendenz, be- nanntlich von Joseph Meyer, Salzfaktor Weiß, Franz Anton Glezzinger, Franz Joseph Kayser, nnd vr. Menztnger berufen. Im Abgange' von Studierenden ans der Ver wandtschaft zu den Stiftern der oben genannten drei Stndienstipendien, baben auf deu Genuß derselben studierende Bürgerssohlie von Bregenz den Anspruch zu machen. Diejenigen, welche sich um eines der genannten Stipendien bewerben wollen, haben ihre Gesuche
mit den Beweisen ihrer Anverwandtschast zum Stif ter, oder ibres Bürgerrechtes in Bregenz, mii den Studienzengnissen der letzt verflossenen zwei Se mester, dem Zeugnisse der Dürftigkeit, nnd bestan denen natürlichen Blattern, oder, der Impfung zu belegen, und bei dcm unterzeichneten Stadtmagistrate bis 26. November d. I. zn überreiche». Bregenz, den 17. Oktober 1859- Der Stadtmagistrat. Reiner, Bürgermeister. 3 Ausschreibung Nr. 3149 des v. Banmann'schen Studienstipeiidiums. Für das Studienjahr 1859
. K. K. Beznksamt Schwaz am 18. Oktober »859. H u b e r. 3 Kuttdnmchung. Das v. Achisch männliche Familien-Stiidienstipen- dium zu Bregenz im jährl. Ertrage von 210 fl. Oesterr. W. ist von, Schuljahre 1859/60 an zu Verleihen. Zum Genusse dieses Stipendiums haben allein die Anverwandten zum Stifter deu Anspruch. Diejenigen, welche stch um dieses Stipendium be werben wollen, müssen von katholischer Religion sei», und habe» ihre Gesuche, belegt mit dem Beweise ih rer Anverwandtschast zum Stifter, mit den Studien
zengnissen der letzt verflossenen zwei Semester, dem Zeugnisse, der Dürftigkeit, und der bestandenen na türlichen Blattern, oder der Impfung, bei dem nn- terzeichurten ^tadtmagistrate bis 26. November d. I. einznrcichen. Bregenz, den l7. Oktober 1859. Der Stadtmagistrat. Reiner, Bürgermeister. KmwmüchuWen. l Kundmachung. Nr. 20426 Die Statnten der österreichischen Nationalbank enthalten über die Repräsentation der Vankgeseil' schaft folgende Vorschriften: Z. 5. „In den Bank-Angelegenheiten eine Stimme