von seinem Leben und Aufenthalte etwas in Erfahrung ge bracht hör. Derselbe oder seine allfällige Descendenz wird hie- mit aufgefordert, binnen einem Jahre entweder selbst zn erscheinen, oder dieses Gericht auf eine andere Art in die Kenntniß seines Lebens zu setzen, als er sonst auf weiteres Ansuchen seiner nächsten Verwandten als todt erklärt werden.-würdti K. K. Landgericht Jmst, den >0. Aug. >S34. Kink, Landrichter. . Edikt. Ferdinand Müller von Bregenz, dessen Ableben erst jetzt auf eine legale Art
dargethan wurde, ist am 26. April ,LoS zu Wintertdur in der Schweiz verstorben, und dessen Bruder Sigfried Müller, gleichfalls von Bre genz, wurde mittels Edikt von» »2. Nov. »S33 für todt erklärt. Ihr Vater hieß Heinrich Müller, war Registrator zu Bregenz, und starb im Jahre »7^3. - Ihre Mutter »var von Weisenhörn, Königreichs Baiern, und hieß Anna Maria Glatz. Der Großvater Bernhard Müller, war ansänglich ' Mahler zu Mengen. Königreichs Würtemberg. Derselbe übersiedelte im Jahre 174b nach Bregenz
, und starb alldort im Jahre 179? als Damm-Inspektor. Dessen erste Ehefrau, von welcher Ferdinand und Sigfried Müller herstammen, hieß Antonia Schneider. Joseph Gebhard Kiene, Uhrenmacher von Bregenz, als Kurator deS Ferdinand und Sigfried Müller, hat das Ansuchen gestellt, daß die Verlasscnschaft in Betreff der beiden Genannren gepflogen werde. Da nun diesem Gerichte unbekannt ist, ob und wel chen Personen auf deren Verlassenschaft ein Erbrecht zu stehet, so werden hieinit alle jene, welche hieraus
An sprüche auf was immer für einem Rechtögrunde zu ma chengedenken, erinnert, ihr Erb, echt binnen einem Jahre um so gewisser bei diesem Gerichte als Abh.indlung6.-Ji>- stanz anzumelden und sich gehörig auszuweisen, als wi drigenfalls diese Verlassenschaft mir dem aufgcsttlllen Kurator und den sich allenfalls ausweisenden Erben »ach Vorschrift der Gesetze werde verbandelt werden. DaS Vermögen der beiden Kuranden besteht übri gens beiläufig in vor» st. R. W.. K. K. Land-und Kriminal-Gericht Bregenz