mit den Beweisen ihrer AnVerwandtschaft zum Stif ter oder ihres Bürgerrechtes in Brcgenz, s«I 6. ihrer Dienstleistung als Choralschnler in Bregenz, mit den Studieuzeugnissen der letztverflossenen zwei Semester, dem Zeugnisse der Dürftigkeit und bestandenen na türlichen Blattern oder der Impfung zu belegen, und bis letzten November d. I. bei dem ge fertigten Stadtniagistrate zu überreichen. Vom Magistrate der k. k. Kreisstadt Bregenz am 3. Oktober 1357. Reiner, Bürgermeister. 1 . Stipendien- Nr. 4734 u. 47S6
50 fl. R. W. 4. Das Adrian v. Deuriiigische Studicustipendium im Ertrage von jährlichen 30 fl. R. W. 5. Das von Herrn Franz Karl Hehlin, Benefi- ziaten vom heiligen Krenz dahier gestiftete Studien, stipendium im Ertrage von jährlichen 3t) fl. NW. nnd - 6. Das von Herrn Andrä Wirih, gewesenen Pfar- ^ Ruralkapitels Noveusbnrg, Kämmerer, für ^.horälschüler von Bregenz gestiftete Studienstipen. dium von jährlichen 70 fl. N. W. Zum Genusse der ück 1. bis 5. genannten Stipen dien stnd vor Allen studirciide Anverwandte
zu den Stifter», fnr das von Herrn Johann Weiß gestif- Stipeiidinm zuerst die Abkömmlinge von Wolf Birnbanmer, Bürger von Bregenz, wenn sie das -öurgerreciit in der Stadt Bregenz besitzen, dann N, dem von Herrn Franz Karl Hehlin gestifteten Stipendium jene des Hehlin- und Neincr'schen Siain^ mcs und im Abgange von Anverwandien studireude ^urgerssöhne von Brcgenz berufe». Das von Herrn Andra Wirth gestiftete Stipendium ist aber nur für Choralschüler von Brkgenz bestimmt, welche Lnst und Fähigkeit zum Studiren
haben. l Kundmachung. Bei der Georg Freiherr v. Denringischen Stipen- dienstistung zu Bregenz ist ein Studenstipendium im Ertrage von jährlich 58 fl. R. W. in Erledigung gekommen, und vom Schuljahre 1357/53 an zu ver geben. Zum Genusse dieses Stipendiums sind vor Allen studireude Anverwandte zum Stifter, n»d in deren Abgang studirende Bürgerssöhne von Bregenz be rufen. Diejenigen, welche sich um dieses Stipendium bewerbe» wollen,-werden hiemit aufgefordert, ihre Gesuche bis 30. November d. Is. bei dem ge fertigten
Stadtmagistrate einzureichen. Die Kompetenten müssen katholischer Religion und von gnten Sitten sei», und haben ihre Gesuche mit dem Beweise ihrer Slnverwandtfchaft zum Stifter, oder ihres Bürgerrechts in Bregenz, mit den Stu dienzeugnissen der letzt verflossenen zwei Semester, dem Zeugnisse der Dürftigkeit und der bestandenen natürlichen Blaiteru oder der Impfung zu belegen. Vom Magistrate der k. k. Kreisstadt Bregenz am S. Oktober 1357. Reiner, Bürgermeister. l Kundmachung. Nr. 18456 Au dem k. k. Gymnasium