redlich bemüht und durch das äußerste Entgegen^ kommen ihren ausrichtigen Willen gezeigt, die Unter handlungen endlich einmal zu einem gedeihlichen Abschlüsse zu bringen. Wenn daS leider nicht ge lungen ist, so liegt eS nicht an Zwölsmalgreien, sondern an dem Mangel guten Willens von jener Seite, mit welcher die Gemeinde Zwölsmalgreien! zu unterhandeln genötigt war und daS ist der Bozner i Magistrat. Bekanntlich müßte die Gemeinde Zwölsmalgreien wegen Benützung der Eisakbrücke zur Ueberleitung
zu sein, daß Bozen diese Wasscrl'itnng einmal als Er- pressermittel benützen könnte, denn Bozen hätte eS mit dieser Klausel jederzeit in der Hand gehabt, die Wasserleitung über die Brücke nack Willkür abzu sperren, um Zwölsmalgreien bei künstigen Verhand lungen damil zu pressen. So hell war man aber auch in der Zwölimalgreiener Gemeindestube, daß mau diesen Kniff herausfand und darum „dankend' ablehnte. Der Bozner Magistrat ließ dann später diese Klausel zwar fallen, verlangte aber nun eine Pau
schalentschädigung im Bettage von 6000 b-zw. die Streichung einer WasserzinSfchuld in der Höhe dieses Betrages und überdies noch daS Eingehen der Verpflichtung seitens der Gemeinde Zwölsmal greien, daß die fünf oder sechs im Viertel Bozner Hof befindlichen Brunnen, die derzeit das Wasser aus der Bozner Wasserleitung beziehen, auch weiter hin daS Wasser nicht auZ der Zirölfmalgreiener Wasserleitung nehmen dürfe», sobald dies: dort vor beiführt. Der Magistrat fürchtet wohl nicht mit Unrecht, daß die Leute
dort das viel bessere Zwölf- malgreiener Wasser lieber hätten und daß deshalb Bozen an Wasserzinfen eine Tinbuße erleiden könnte, wenn man die dortigen Hausbesitzer nicht irgendwie zwingen würde, dem Bozner Wasser treu zu bleiben. Die Zwölsmalgreiener beschlossen nun in einer GemeinderatSfltzung, die verlangten 6000 K als Paustalentschädigung zu zahlen; der zweite Teil der vom Bozner Magistrat gestellten Bedingung wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, daß man eine Verpflichtung zur zwangsweisen Nötigung
von Gemeindeangehörigen, sie müßten ihre Brunnen allenfalls auch gegen ihren Willen aus der fremden Leitung speisen lassen, nicht eingehen könne. Daraufhin trat der Bozner Magistrat mit einem neuen Vorschlage hervor. Er stellte an die Gemeinde Zwölfmal.',reien daS Ansuchen, sie möge ihre Zu stimmung erteilen, daß jene Grundstücke im Bozner Boden, auf dem die der Stadt gehörigen Häuser stehen, dem Gemeindegebiet von Bozen einverleibt werden, da dort daS neue städtische Schlachthaus gebaut werden soll. Zufolge