Ge bühren zu 36 Cent., die Marken für Regicrungs- konzesfionen und Adminiftrativakten, und zwar die einfachen Marken zu L. 1.25, 1.35, 2.50, 2.70, 3.75 und die Doppelmarken zu L. 5.25, 6.30, 10.50; die Marken für Pässesachen zu L. 12.60 (einfache Mar ken) und zu L. 2.50 (Doppelmarke»). Die einfachen Marken für die Vidimierung von Nässen zu L. „Bozner Nachrichten', den 29. Jänner 1924 Nr. 24 1.25, 1.50, 6.30, 7.50, die (einfachen) Marken für Pässe nach Libyen zu L. 1.—, die einfachen Marken sür