kann; wenn man ein Haus in die Höhe baut, ohne sich zu fragen, ob die Untermauern Wohl stark genug sind; wenn man einen Trag balken belastet, ohne Rücksicht darauf, wie lang, wie dick, aus welchem Material er ist. Eine solche naturwidrige Belastung ist nun die Hy pothekarschuld auf Grund und Boden; denn die Last, die dem Boden damit auferlegt wird, ist ebenfalls nicht nach sein er Trag kraft bemessen; was er leisten so ll, richtet sich nicht nach dem, was er leisten kann. — Was soll er leisten? Ein Zweifach
es: Den jährlichen Zins und, wenn es gekündigt wird, das Sch«lde«pital selber. Und was kann er leisten? Das, was sein Erträgnis ausmacht. Man braucht jetzt nur auf der einen Seite das Erträgnis von Grund und Boden, auf der anderen Seite die Forderung znach dem Zins und nach Rückzahlung des gekündigten Capitals mit einander zu vergleichen, und es muss einem doch in die Augen springen, dass die Höhe dieser zwei Forderungen - durchaus nicht«, bemessen ist nach der Höhe des Bodenertrages. Dass
dieser nur in den allerseltensten Fällen ausreicht, um das auf einmal ,gekündigte Capital zurückzuerstatten, ist so sonnenklar, dass man darüber gar nicht weiter zu reden braucht; ich habe mich darum in meiner Landtagsrede mehr darauf beschränkt, die Zinslast mit dem Boden ertrage in Vergleich zu ziehen! Auch die Zinslast, für sich allein betrachtet, ist nicht nach dem Ertrag bemessen, Und zwar in mehr als einer Hinsicht. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass die Forderung nach dem Zins Jahr für Jahr am gleichen Tage
nun auch mit dem Zins. Je leichter das Geld seine Anlage findet (je größer die Nachfrage darnach ist), umso höher steigt der Zins (als Gewinn des Darlehensgebers); sinkt die Nachfrage oder steigt das Angebot von Leihcapital, mit anderen Worten: findet das. Geld seine Anlage weniger leicht, so muss es auch mit geringerem Zins zufrieden sein; im Zinsfuß tritt ein Sinken ein. Nach ganz an deren Gesetzen regelt sich die Höhe des Boden ertrages, und nicht die geringste Rolle spielt das Glück dabei; denn „die Höhe
ich daraus? Zunächst nicht mehr, als dass die moderne Belastung des Bodens durch das Leihcapital eine natur widrige ist, weil sie die Tragkraft des Bodens nicht in Rechnung zieht. Dem wird hoffentlich niemand widersprechen; und auch das Folgende wird man zugeben: „Durch die Unsicherheit der Höhe des Erträgnisses ist von vornherein die Benachteiligung dessen, der seinen Grund und Boden hypothetisch belastet, festgestellt.' Und dieser Nachtheil findet umsomehr Beachtung, als der verschuldete Grundbesitzer