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Autore:
Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo:
Dresden
Editore:
Baensch-Stiftung
Descrizione fisica:
S. 699 - 736, 109 - 144
Lingua:
Deutsch
Commenti:
Aus: Historische Vierteljahrschrift ; 28/29
Soggetto:
g.Tirol ; s.Bauer ; s.Landstände
Segnatura:
II 268.078
ID interno:
495642
mit deren Zustimmung erlassen hat, werden einleitungsweise die drei Stände dieser Gemeinden angeführt: nämlich „Ritter, Bürger und Bauer' 18 . Die Gerichts ordnung von Bozen von 1293 bringt eine ähnliche Reihe, wobei aber das deutsche „Bauer' statt mit „rusticus' mit „cultor' wiedergegeben wird 19 . Reimprecht von Voitsberg verspricht im Jahre 1277 die Untertanen des Bischofs von Brixen nicht zu be lästigen, weder die Dienstmannen und Diener, noch die Bürger und Bauern 20 . In einer Urkunde Graf
Meinhards von Tirol von 1284 werden die Leute auf Schenna bei Meran, die gewisse Frondienste zu leisten haben, als „rustici' bezeichnet 21 . In Sarntein werden zu einem Schiedsgerichte im Jahre 1333 20 Adelige (nobiles) und 40 Bauern (rustici) herangezogen 22 . 'Vor dem landesfürstlichen Hofgerichte zu Bozen wird im Jahre 1322 festgestellt, daß die Edelleute (nobiles), die einen Bürger oder Bauer (civis seu rusticus) verletzen, vor dem Gerichte, in dem letztere wohnen, zu belangen seien