, mit der die Hotels ermächtigt wurden den Klienten auslän dische Valuten und Devisen in Lire umzuwechseln, werden nun die genauen, von der Banca d'Italia festgelegten Bestimmungen bekanntgegeben, nach denen die Umwechslung zu erfolgen hat. Die Umwechslung der ausländischen Valuten ist zum mittlerem Tageskurs vorzunehmen wobei Abzüge in nachstehendein Ausmaße gemacht werden L .0.20 für je IM franz. Francs, L. 1.— sür je Illi) Schweizer Fr., L. 0.5b sür je 100 Belga, L- L.— sür je 1W Holl. Fl., L. 0.16 pro Pfund
vornehmen. Bei den Reiseschecks kann der Hotelier 1/3°- des Betrag (Minimum L. 1.—) sür jede UnUvechslung in Abzìuz bringen. Die Ausländischen Valuten werden von der Banca d'Italia von den Hoteliers zum normalen Tageskurs übernommen, abzüglich solgender Sätze: L. 0.10 pro 100 sranz. Fr , L. 0.50 pro 100 schtvei- zer Fr., L. 0.25 pro 100 Belga, L. 1.— pro 100 Holl. Enlden, L. 0.08 pro Sterling und L. 0.0225 pro Dollar- Die Banca d'Italia übernimmt ebenfalls auch die ausländischen Schecks zum Tageskurs