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Pagina 5 di 6
Data: 16.02.1935
Descrizione fisica: 6
u. Gasthäusern Hinsichtlich der Erlaubnis für Hoteliers, die limwechslung ausländischer Valuten (Banknoten. Traveller Schecks u. dgl.) zu ausschließlichem Gebrauch ihrer Gäste, vornehmen zu können, hat das Finanz-Ministerium über Intervention des Reichsverbandes für Hotellerie und Tourismus an die Banca d'Italia Weisung gegeben, die Möglichkeit, diesem Wunsch entgegen zu kommen, zu überprüfen, wobei jedoch die bet>refsenden Hotels verpflichtet werden, die eingenommenen Aus- laiidvaluben täglich der nächsten

Filiale.der Banca d'Italia abzuliefern, wofür eine Empfangsbestä tigung ausgestellt wird und im Hotelbuch «ine entsprechend« Vormerkung einzutragen ist. Die Hoteliers seien gleichzeitig an die Borschrist erinnert, daß die Mitnahme von italie nischem Gelo ins Ausland nur in Hundert- oder Fiinfziglirenoten gestattet ist. Die Hotelkassiere sollen daher unterrichtet werden, daß sie die aus ländischen Gäste bei der Bezahlung der Hotel- rechnung auf diese Vorschrift aufmerksam mach

-ni, und daß ihnen auch nu>r solche Banknoten aus- Msvigt werden. Was die Anmeldung der Auslandguthaben seitens der Hotels an die Banca d'Italia, betrifft, verweist das Ministerium aus vie Bestimmungen Artikels S des kal. Geseh-Dekretes Nr. I vom 17. Jänner 1935, die auch für die Hdtelbetriebe ZU gelten haben. Demnach sind alle Veränderun gen der Auslandguthaben nicht mehr -vierzehn- tägig, sondern, vierteljährig^ der Banca d'Italia zu melden, und zwar jeweils am 15. Äpril, 15. ^uli. 15. Oktober und Ib. Jänner für das vor ausgegangene

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