vorgegangen, um jetzt zurückweichen zu können, wird wahrscheinlich in Uebereinstimmung mit den anderen Mächten neue Schritte machen. Diese Frage wird noch einige Zeit in der diplomatischen Phase bleiben und die Griechen dürften vas Resultat der Collectiv»?» mittlung abwarten, bevor sie das Schwert ziehen. Aus drw Gerichtssaale. Ergebnisse der beim k, k. Kreisgerichte Bozen im Monate August stattgehabten Hauptv'rhaiidlungen. 1. Mit Urtheil vom 1. August wurde Gertraud Leiter, ledige
Schnittwaarenhändlerm von Meran, we gen des Vergehens der schuldbaren Cnda nach Z. 486 St.-G. zu 10 Tagen Arrest verurtheilt. 2. Mit Urtheil vom 2. August wurde Josef Brun- ner, verehlichter Müller von Weitenthal, von der An klage wegen des Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung nach 8- 152 St.-G. freigesprochen, da gegen wegen der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit nach Z. 411 St. G. und der Trunkenheit nach Z. 523 St.-G. zu 6 Wochen Arrest verurtheilt. 3. Mit Urtheil vom gleichen Tage wurde Alois
Mall, lediger Wagnerlehrling von Prad, wegen des Verbrechens der Schändung nach H. 128 St.-G. zum schweren Kerker von 7 Monaten verurtheilt. 4. Mit Urtheile vom 8. August wurde Ferdinand Bergmeister, lediger Schnitzler von St. Ulrich in Grü ben von der Anklage wegen des Verbrechens des Dieb stahls nach ZZ. 171, 176, II a St.-G. freigesprochen, dagegen wegen der Uebertretung des Diebstahls nach §. 460 St.-G. zu 4 Wochen Arrest, und 5. Josef Jnnerhofer, vul^o Preltauer Schiefriger, lediger Taglöhner
von Prettan, wegen Verbrechens der Schändung nach Z. 128 St.-G. zum schweren Kerker von 3 Monaten verurtheilt. 6. Mit Urtheil vom 10. August wurde Biagio Cristofori, lediger Taglöhner von Aichholz, wegen Verbrechens des Diebstahls nzch ZZ. 171, 176 II a St.-G. zum schweren Kerker von 6 Monaten verur theilt. 7. Mit Urtheil vom 16. August wurde Fortunato Dariz, lediger Maurer von Cvlle S. Lucia, wegen des Verbrechens des Betrugs durch Meineid nach ZZ. 197, 199 litt, a St.-G. zum schweren Kerker
reiche Bronce-Schmucksachen, wie vielfach geformte Fibeln, Haarnadeln, Ringe, Armspangen (armillao), einen gut erhaltenen Kamm u. s. w. Vielleicht birgt der ehemals so fruchtbare Boden von Veldidena noch manche archäologische Enthüllungen in fei nem Inneren! Gewiß ist aber danu der Wunsch berech tigt, eS möge in Zukunft ernstlich Fürsorge getroffen wer den, daß solche Fwidgegenstände in das LandeZ-Museum gelangen, wo ihr eigentlicher Bestimmungsort ist. 9. Mit Urtheil vom 17. August wurde Zenon