¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
Die Verordnung vom 31. August 1810 entledigte die Gerichtsbezirke von Passeier, Niederlana, Stein unter Lebenberg, Forst, Tisens, Ulten und Kastelbell mit Allerengelsberg jener Kuratel wieder und gestaltete aus Passeier ein eigenes l. f. Landgericht und vereinigte die alten Gerichte Niederlana, Stein unter Lebenberg, Forst, Tiseus und Ulten ebenfalls zu einem l. f. Landgerichte. Kastelbell mit Allerengelsberg wurde dem Landgerichte Schlauders, der Burgfrieden Rofen mit der Gemeinde Fend
unter das Landgericht Bozen nnd dann, nachdem Bozen mit dem südlichen Landesteil an Italien abgetreten worden, ebenfalls (jedoch nur provisorisch) zum Landgerichte Meran. Die Verordnung vom 14. Nov. 1309 suspendierte alle Patrimomal-Gerichtsbarkeiten uud jene vom 31. August 1810 schuf nach dieser Vorbereitung aus den Gerichten Niederlaua, Stein unter Lebenberg, Först, Tisens mit Mayenburg und Ulten ein lf. Gericht II. Klasse, Lana genannt. Infolge der baierischen Landes-AbtretungSurkunde vom 23. Juui 1810 verlor