kann es wagen, auf Trennung zu rechnen?! ^ Um diese Nationalwcihe im Schlosse Tirol im großartigsten Sinne zu verstarken und weltewig zu bekräftigen, hatte der Kaiser beschlossen, dem unvergeßlichen Andreas Hofer ein höchst ruhmvolles Andenken zu stif ten, und es in der uralten Landesbnrg in Vollzug zu setzen. Von der Familie Hofer war unmittelbar Niemand mehr übrig, als Hofers ältester Sohn Johann, größtentheils außerhalb des Landes Tirol lebend; Mutter und Schwestern, darunter Maria, Rosa und Gertraud
verehelicht, wa ren bereits kurz nach einander dem glaubensstarken Sandwirth im Tode nachgefolgt. Auf dem Wirthshause zum Sande saß Andreas Erb, als Ge mahl der verstorbenen Maria von Hofer, ältesten Tochter des Andreas Hofer, in Folge des Besitzrechtes der zurückgelassenen Kinder. Hofers Witwe hatte nämlich in ihrem letzten Willen geordnet, daß er als ihr Schwiegersohn das gestimmte Anwesen bis zur Volljährigkeit ihrer Enkel verwalten sollte, und falls die letztern, volljährig geworden, es etwa verkaufen
wollten, so stehe das Vorkaufsrecht den übrigen Kindern der Erblasserin zu, wahrscheinlich aus keinem andern Grunde, als um das geschichtlich berühmte Sandhofgut so lange als möglich bei den Nachkom- ! men ihres Hauses zu erhalten, als ehrenvolles Andenken ihres versterbe- ! nen, denkwürdigen Gemahls. Um die letztere Absicht wirksamer und für ^ ganz Tirol rühmlicher zu erreichen, erklärte Seine Majestät der Kaiser i Ferdinand am II. Februar 1837, daß er das von Andreas Hofer einst besessene Passeierer
Anwesen mit allem Zugehör ankaufen und einem En kel des Andreas Hofer als laudesfürstliches Lehen zum ewigen Gedächt-