„5>et Südtiroler' Seite 4. Nr. 4. Innsbruck, 15. Februar 1928. Zum 12«. Todestag Andreas Kofers Zum 20. Feber 1809—1929 Noch ist der Hofergeist nicht tot Im Dolomitenland. Flieg, roter Aar, 's ist höchste Not, Und weck den Wirt von Sand! Auf, Haspinger, Held Feuerbart, Auf, Peter von der Mahr! Auf, Sigmair, auf zur Heldenfahrt! Schon sinket unsre Schar! 'Ihr Helden aste, stehet auf, Zum letzten, blutgen Tanz. Wir kämpfen um den Friedhof schon. Aus, Katharina Lanz! Heran, heran, was fechten
kann! Zum letzten Aufgebot! Wir wollen sinken Mann für Mann In einem freien Tod! Wir kämpfen um ein Heldengrab In freier, deutscher Erd, Da, Fluch! — in welsche Hände gab Man freien, deutschen Herd! Solang der Rosengarten loht Im Abendsonnenbrand: Wir schwören treu bis in den Tod Dem deutschen Hoferland! —o— Der Gehelmprozetz gegen Andreas Kofer. (Nach französischen Quellen) Bevor der von Verona kommende Eisenbahnzug, an den historischen Stätten Custozza (24. Juni 1859) und Villafranca (11. Juli 1859) vorbei
, in die Stadt Mantua einfährt, grüßt den Reisenden die große Zita- della di Porto bei der Porta Mulina. Diese Zitabella (Fort) war das M i l i t ä r g e fä n g n i s, in dem am 5. Februar 1810 Andreas Hofer und sein Schreib ber Kajetan Sweth (1785—1864) als „Staatsgefan gene von Rang' interniert wurden. Die Gerichtsver handlung gegen Hofer fand aber nicht in diesem Ge fängnis, sondern im Palaste des Grafen Franz von Arco-Chieppio-Ardizzoni, wo das Kriegsgericht sei nen Sitz hatte, statt, und zwar anr
V a n d e r e r. Zur Verteidigung Andreas Hofers wurde ihm als exoffo-Vecieidiger der italienische Advokat Tr. Joachim Basevi beigeben. Dieser, ein Israelit, 33 Jahre alt, war ein ungemein talentierter, strebsamer Jurist, Rechts gelehrter, der 1777 geboren, aus einer alten Driestiner Familie, -stammte und am 8. Februar 1867 in Mailand als Nestor der Mailänder Advokaten und bekannter wis senschaftlicher Publizist im hohen Alter von fast 90 Jah ren starb. Dr. Basevi stürzte sich mit wahrem Feuereifer auf die ihin gestellte
von Tirol und Vorarlberg, die an der Insurrektion terlgenommen haben, eine volle und gänzliche Verzeihung auszuwirken( ?), so daß sie weder in Rücksicht auf ihre Person, noch ihres Vermö gens irgend einer Untersuchung unterliegen können.' Ter Verteidiger verlangte dolle Amnestie für Hofer. Er verwies ferner darauf, daß die Prokla mation des Vizekönigs vom 25. November 1809 kein Gesetz sei, vielmehr nur Wünsche und Drohungen des Vizekönigs enthalte. Er zitierte die Unterwerfungs- Schreiben Andreas Hofers