be kannt gemacht, daß er zur Tagsatzung entweder selbst, oder durch einen Bevollmächtigten erscheine, widrigens diese KlagSsachen mit dem Kurator der Ordnung nach verhandelt werden würden. Schruns/ den 14. Jän. 1835. K. K. Landgericht Montason. I. Widerin, Landrichter. 3 VorladungS-Edikt. Vom k. k. Land- und Kriminal - UnlerfuchungS- Gerichte Lienz wird hiemit bekannt gemacht, es sey Ger traud Kqlser, Witwe teS Andrä Bacher zu Glanz, mit Rücklassung einer letztwilligen Anordnung am 4. Juni
v. I. gestorben. Da nun der Ausenthall des Andrä .Bacher, Sohnes der Erblasserin, dem Gerichte unbekannt ist, so wird derselbe erinnert, sich binnen einer Jahresfrist bei die sem Landgerichte um so sicherer zu melden, und die dieg- fällige Erbserklärung einzureichen, als widrigens auch ohne dessen Beikommen die Verlassenschafl mit den sich meldenden Erben und dem für ihn in der Person deöTho mas Moser ausgestellten Kurator abgehandelt werden würde. K- K. Land- und Kriminal-UntersuchungS-Gerichl Lienz
, .2. für Andrä Steiner den Ballhasar Pfister zu Egg, am Hartberg, und 3. für Joseph Taxacher den Sebastian Höllwarth, In wohner zu Arnbach. ^ Wornach sich also Jedermann zu achten wissen wird. K. K. Landgericht Fügen, den 21. Jän. 1835. Schlechter, Landrichter. 3 Todeö-Erklärungs-Edikt. Nachdem der mittelst Edikt vom 8. Mai 1833 vorge ladene Jakob Lampcrl von GöfiS seither weder selbst er schienen ist, noch sonst von ihm etwas in Erfahrung ge bracht werden konnte, so wird derselbe somit auf neuer liches