¬Die¬ Archive Deutschsüdtirols : (eine Übersicht mit einem Urkunden-Anhang)
Interesse wahrzunehmen hatten, deutsche Be völkerung herangezogen. Die schon im Mittelalter gerühmte Weinlagc von Tramin lud ja von sich aus zu Neurodungen ein. So führte der weitgehende Landesausbau um das Jahr 1300 bereits zu fast ausschließlicher Geltung des deutschen Elements. Dies gilt insbesondere audi von den auf den Hangterrassen gelegenen Einzelhofgruppen Söll, Graun und Penon. Neben Siedlern aus der Bozner Gegend erscheinen später (im 14. und ij . Jahrhundert) Bürger ferner deutscher Städte
(Regensburg, München, Augsburg, Straßburg) als Grundbesitzer, andere aus Hanau, Ravensburg, Innsbruck als Berufsschreiber (Notar) in diesem weingesegneten Erden- fleckleim Besonders bemerkenswert ist die alte deutsche Gerichtsordnung von Tramin (1385), die übrigens audi inhaltlich die Eigenart des deutschen Rechtes (Urteilsfindung durch die Geschwore nen) gegenüber dem im Süden des Landes sich durchsetzenden Einzelriditertum betont. Eigene Verhältnisse liegen in dem heute südlichsten deutschen Gebiete
von Fennberg vor,, einer kleinen Doppelgemeinde, die auf zwei übereinandergelegenen Felsstufen der Westbegren zung der Salurner Klause gelegen ist. Dieser Berg wurde dem Augustiner-Chorherrenstift Sankt Michael sdion bei seiner Gründung (x 145, durch B. Altmann von Trient und die Grafen von Eppan) zugeeignet. Das Kloster, das im Mittelalter überhaupt ein Hort der deutschen Siedlungs- arbeit war, hat ihn dann — wie die durchaus deutschen Hof- und Flurnamen zeigen — späte stens seit dem 13. Jahrhundert
mit deutschen Bauleuten besiedeln lassen. Und nun, um am rechten Etschufer zu bleiben, zu den deutschen Gemeinden am Nonsberg. Unterhalb des Gampenpasses, der das Etschtal bei Meran mit dem Nonsberg verbindet und, wie es scheint, im Hochmittelalter weit stärker begangen war als heute, bestand seit dem späten 12. Jahrhundert ein Marienhospiz, das Hauptgrundherr dieser bisher nur als Alm und 'Wald benutzten Gegend war und nunmehr und insbesondere seit der Einverleibung in das Augustiner-Chorherrenstift
Leiherecht für Gutsvergabungen erkennen läßt — zweifellos deutsche Gründungen. Nur daß hier deutsche Adelsgeschlechter des Nonsbergs (Arz, Zoccolo u. a.), welche die Gegend vom Hochstift Trient zu Lehen hatten, als die Gründer anzusehen sind. Der deutsche Adel hatte überhaupt in großen Teilen des Nonsbergs, und zwar durch Jahrhunderte, die politische und Gerichfsverwaltung (z. T. von Trient, z. T. von Tirol) inne, hat aber den romanischen Charakter des Gebietes nicht wesentlich im deutschen Sinne