Stichproben : ein historisch-politischer Beitrag zur Geschichte Tirols der letzten Jahre
und zu verwirklichen. Aber um diese Ingerenz des Klerus handelt es sich in unserer Frage gar nicht; auch nicht um den Einfluß, den sein „persönliches Vertrauen' ausübt, ebensowenig um die Stellung des Klerus, die er als „akademisch gebildeter Berater' einzunehmen hat. Es sei ferne von uns, den Wert aller dieser Faktoren für die seelsorgliche Wirksamkeit des Klerus zu verkennen. In Frage steht nnr dieses eine: Welche Stellung gegenüber einer politischen Partei kommt dem Klerus zu in seiner Eigenschaft als Vertreter
beschränken und den Klerus als Klerus für das öffentliche Leben mundtot machen? Das tut man aber, wenn gegenüber einer politischen Partei der Priester, der Seelsorger, der Bischof nur ' mehr als Person, mit seinen „persönlichen' Vertrauen erweckenden Eigen schaften und Fähigkeiten, oder nur als „akademisch gebildeter Berater' zur Geltung kommen soll. Das heißt man den Priester seiner amtlichen Stellung entkleiden, ihn auf die Stufe des einfachen Laien stellen, die Politik („diesen ganzen Bereich
politischer Fragen') von der Religion trennen. Und doch in wie viele Fragen des öffentlichen Lebens, der Gesetzgebung usw. hat sich der Einfluß der Religion zu erstrecken, wo er wirksam nur durch eine politische Partei ausgeübt werden kann. Und nochmal: Der Einfluß des Klerus hat so weit, zu reichen, als die In teressen der Religion reichen. Wo aber solche Interessen weder direkt noch indirekt in Frage kommen, hat der Klerus als Klerus weder Grund, noch Recht, noch Pflicht sich einzumischen. Aber kommen