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Libri
Categoria:
Economia
Anno:
[ca. 1884]
Ordnung für das Landschaftliche Lagerhaus Innsbruck nebst den Bestimmungen für das Schiedsgericht und dem Allgemeinen Gebühren-Tarif
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Autore: Landschaftliches Lagerhaus <Innsbruck>
Luogo: Innsbruck
Editore: Vereinsbuchhandl.
Descrizione fisica: 43 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;s.Lagergebäude
Segnatura: I 64.274
ID interno: 243894
oder aus einem anderen Grunde nicht eigen berechtiget sind. 3. Diejenigen, über deren Vermögen der Kon kurs eröffnet ist, so lange die Konkurs- Verhandlung dauert. 4. Diejenigen, welche nicht in Innsbruck ihren ordentlichen Wohnsitz haben. 5. Diejenigen, welche dem Landes-Ausschusse von Tirol angehören oder die Stelle eines Verwaltungs - Ausschusses bekleiden oder welche in Diensten des Landes Tirol stehen. H. 5. Legt ein Schiedsrichter das Schiedsrichter- amt Zurück, stirbt

er oder wird er aus einem der im vorhergehen ben Paragraphen bezeichneten Grunde oder aus was immer für einer Ursache unfähig, das Schiedsrichteramt beiAubehalten, so kann von der betreffenden Korporation ein neuer Schiedsrichter gewählt werden. Z. 6. Sobald der Handels- und Gewerbekammer in Innsbruck sämmtliche zu Schiedsrichtern designirte Personen bekannt gegeben sind, be stimmt sie die Reihenfolge der Berufung der Schiedsrichter Zum Schiedsgerichte und Veröffent licht die hienach anzufertigende Liste. Die Obmänner

des Schiedsgerichtes werden aus den in Innsbruck wohnhaften Advokaten gewählt. Die Bestimmung ' ihrer 'Anzahl und

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