a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland Montenegro: - unzulässig b) Ausland für je 50 gr 5 h (mindestens aber 25 h) 6. Zeitungen und Zeitschriften. Zeitungs-Unternehmungen können unter Erfüllung gewisser Bedingungen zur Verwendung von Zeitungs- Frankomarkèn im Verkehre mit Oesterreich Ungarn und Vosnien-Hercegovina ermächtigt werden; die Gebühr beträgt: a) pro Exemplar einer wöchentlich mehrmals erscheinenden Zeitung, gleichviel welchen Gewichtes . . 2 h b) pro Exemplar einer seltener
,, mindestens aber zweimal im Monate erscheinenden Zeitung | ^ oo** c) pro Exemplar einer seltener als monatlich zweimal erscheinenden Zeitung . . . . für je 100 gr 2 i. Tarif für Extrabeilagen: a) Für Cisleithänien, Bosnien und die Hercegovina . . . . . . . . . 1 l i h. pro Stück bis 10 gr, 7a h „ „ „ 20 gr' - • 1 h. „ „ „ 30 gr, b) Im Verkehre nach Ungarn für fe 100 Stück bis . 25, 50, 7 5, 100, 125, 150, 178, 200, 225, 250 Gramm 7, 8, s, 10 Kronen 1, ' 2, 3, 4, 5, 2. Postanweisungen. a) Oesterreich