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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1907)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1907
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Pagina 271 di 356
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 355 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1907
ID interno: 587518
Apparate in das Eigentum des Hausherrn. Wenn der Hausherr wie sud. a sämtliche Küchen des Hauses mit Gaseinrichtungen auf seine Kosten versehen läßt, sallen wie dort nach Begleich der Kücheneinrichtungen die Steigleitungen in den Besitz des Hausherrn. Mchen-Steigleitungen, au welche Bäder angeschlvssen! werden, sind verstärkt anzulegen und es ist hiesür ab Straßenleitung pro laufenden Meter Steigleitung eine Aufschlagsgebühr von 1 Krone zu entrichten. - Steigleitungen, die ausschließlich Bädern

; einfache Gasheiz-Oefeu, diese nur gegen Jahresmiete, die im Laufe des Februars im vollen Betrage ein gehoben wird; Anerbrenner ohne Glühkörper und Glaswaren. - Bei unverbindlicher Miete bleiben die Mietobjekts ohne Rücksicht aus die Miei- dauer stets Eigentum des Gaswerkes und sind bei der Rückgabe zerbrochene und fehlende Teile vom Mieter zu ersetzen, wogegen für die normale In standhaltung das Gaswerk aufkommt. Der monatliche Mietpreis beträgt einen Heller für jede Krone des Einrichtungswertes

. Die Mietezah lung beginnt und endet mit dem der -Uebergäbe bezw. Rückstellung folgenden Monatsersten. Wünscht der Mieter einen Apparaten-Tausch vorzu nehmen, ist als Gang- und Jnstandsetzungsgebühr 1 Krone zu entrichten; desgleichen für Transport der Apparate in eine andere Wohnung eine Gebühr von 60 Heller. Wenn eine Partei innerhalb eines Jahres Ab-.'und Wiedermontierung einer Gasein- richtung verlangt, so ist für Jnstandsetzungs- und Mon- tierungsgebühr É 1.60 zu entrichten. Bei Wohnungswechsel

verpflichten, dafür aber nach Ablauf der Mietezeit den kostenlosen Eigentums übergang der gemieteten Einrichtungen auf den Mieter zur Folge haben. Es gibt für alle grundsätzlich vermietbaren Ein richtungen und Apparate mit Ausnahme der .Heiß wasserapparate und Badeöfen verbindliche Miet verträge mit 12jähriger Dauer; Mietzins: monatlich ein Heller für jede Krone Einrichtungs wert einschließlich Vertragskosten und für ' alle . ver mietbaren Einrichtungen, einschl. Hetßwasserapparaie und Badeöfen

verbindliche Spezial-Miet verträge mit öjäh riger Dauer, bei welchen monatlich z w e t H e l l e r für jede Krone Einrichtungs- Wert einschließlich Vertragskosten berechnet werden. Uebertragung der Rechte und Pflichten aus einem verbindlichen Mietvertrag ist nur mit Zustimmung der Gaswerlsdirektion möglich. Uebertragungen der ge mieteten Einrichtungen in ein anderes Lokal oder Ab änderungen der Anlage gehen ausschließlich auf Kosten des Mieters. Kann oder will ein Mieter seine Pflichten

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1909)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1909
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Pagina 322 di 388
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 389 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1909
ID interno: 587520
ohne Glühkörper und Glaswaren. ' Bei unverbindlicher Miete bleiben die Mietobjekte ohne Rücksicht auf die Miet- dauer stets Eigentum des Gaswerkes und - sind bei der Rückgabe zerbrochene und fehlende Teile vom Mieter zu ersetzen, wogegen für die normale In- standhaltung das Gaswerk aufkommt. ' . Der monatliche Mietpreis beträgt einen Heller für jede Krone des Einrichtungswertes. Die Mietezah- jung beginnt,und endet mit dem der Uebergabe bezw. Rückstellung folgenden Monatsersten. .Wünscht der Mieter

einen Apparaten-Taufch vorzu nehmen, ist als Gang- und Jnstandsetzungsgebühr 1. Krone zu entricht-m; desgleichen für Transport der Apparate in eine andere Wohnung eine Gebühr von 60 Heller. Wenn eine Partei innerhalb eines Jahres Ab- und Wiedermontierung einer Gasein« f richtung verlangt, so ist für Jnsiandsetzungs- und Mon tierungsgebühr K 1.60 zu entrichten. : j Bei Wohnungswechsel oder Auslassung der Mietse) Einrichtung aus anderen Gründen hat die Abmeldung.; ordnungsgemäß d. i. ausschließlich

auf den Mieter ! zur Folge haben. , : ; Es gibt für alle grundsätzlich vermietbaren. Ein-;! richtungen und Apparate mit Ausnahme der Heiß«! Wasserapparate und Badeöfen verbindliche Miei-! Verträge mit 12jähriger Dauer; Mietzins: ! monatlich ein Heller für jede Krone Einrichtungs-/ wert einschließlich Vertragskosten und für alle ver-! - . - r*>* • * J . - . ? - . r JCV . . . . . mietbaren Emrichtuugen einschl. Heißwasserapparatr; und Badeöfen verbindliche S p e z i a l-M iet« ! Verträge mit 5 j ä h riger

Dauer, bei welche» ! monatlich zwei Heller für jede Krone Einrichtung?« ty w V w «, y *v*. wert einschließlich Vertragskosten berechnet werden. Uebertragung der Rechte und Pflichten aus einen» l verbindlichen Mietvertrag ist nur mit Zustimmung der: Gaswerlsdirektion möglich. Uebertragungen der ge»! mieteten Einrichtungen in ein anderes Lokal oder Ab« ! änderungen der Anlage gehen ausschließlich auf Kosten des Mieters. '/ Kann oder will ein Mieter seine Pflichten aus einem verbindlichen Vertrage

nicht auf einen Dritten über«; tragen, sondern den Vertrag auflösen, oder will er einen Tausch der Apparate vornehmen, so hat derselbe bei 12jährigen Verträgen für jeden an der vollen Ver- ■ tragsdauer fehlenden Monat Vs Heller für jede Krone ! des ursprünglichen Einrichtungswertes zu bezahlen und j bei 5jährigen Verträgen die Mietzinse auf volle 24 .Monatsraten zu ergänzen; überdies bei allen Ber-! tragsauflösungen aus jedes Heimfalls- oder anderes ! Recht aus den bezahlten Mietsbeträgen zu verzichten

4
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1908)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1908
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Pagina 314 di 398
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 397 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1908
ID interno: 587519
in den Besitz des Hausherrn. Kuchen-Steigleitungen, an welche Bäder angcschlos- sen werden, sind verstärkt anznlegen und es ist hicfür ab Straßenleitnng pro laufenden Meter Steigleitung eine Aufschlagsgebühr von 1 Krone zu entrichten. Steigleitungen, die . ausschließlich Bädern dienen, ebenso Steigleitungen für Billen, die weniger als drei Wohnungen enthalten, ferner Verlegungen oder Ver stärkungen bestehender Steigleitungen sind tarifmäßig ^ Zn bezahlen. Das Gaswerk behält sich ferner vor, auch für reine

ndlichcrMietebleibendie M i e t o b j e k t e ohne R ü ck s i ch t auf die M i e t - dauer stets Eigentum des Gaswerkes und sind bei der Rückgabe zerbrochene und fehlende Teile vonr Mieter zu ersetzen, wogegen für die normale In standhaltung das Gaswerk aufkommt. Der monatliche Mietpreis beträgt einen Heller für jede Krone des Einrichtungswertes. Die Mietezah lung beginnt und endet mit dem der Uebergabe bezw. Rückstellung folgenden Monatsersten. Wünscht der Mieter einen Apparaten-Tausch vvrzu- - nehmen, ist als Gang- und Jnstandsetzungsgcbühr 1 Krone zu entrichten; desgleichen

wasserapparate und Badeöfen verbindliche Miet verträge mit 12 jäh riger Dauer; Mietzins: monatlich ein Heller für jede Krone Einrichtungs wert einschließlich Vertragskosten und für alle ver mietbaren Einrichtungen einschl. Heißwasserapparate und Badeöfen verbindliche Speztal-Miet- Verträge mit 5jäh riger Dauer, bei welchen monatlich zwei Heller für jede Krone Einrichtüngs- wert einschließlich Vertragskosten berechnet' werden. Ucbertragung der Rechte und Pflichten^ aus einem verbindlichen Mietvertrag

5
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1910)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1910
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Pagina 388 di 442
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 441 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1910
ID interno: 587521
ReservefoiicI K 2.000.000. Aktienkapital K. 20,000.000. Centralbank der deutschen Sparkassen. Zweiganstalt Innsbruck, Hauptanstalt Prag, Zweiganstalten: Wien, Linz, Innsbruck, Klagenfurt, Graz, Kommandite in Villach: R.&C- Hyrenbach. Exposituren: Ried im Innkreis, Bad Ischl. Verwaitungsrat für Tirol und Vorarlberg: Anton Schumacher von Nlarienfrid, Ritter des Ordens der eisernen Krone und des Franz Josefs-Ordens, Präsident der Sparkasse der Stadt Innsbruck, Obmann des Landesverbandes

der Deutsch-Tiroler und Vorarlberger Sparkassen n. s. w, Innsbruck. I. Vize-Präsident: JUDr. Franz Ohnsorg, Ritter des Ordens dev Eisernen Krone. Advokat. Dirèktions-Vorsitzender der Aussigen Sparknssa. Bürgermeister und Mitglied der Bezirksvertretung in Aussig. Verwaltungsrat : Präsident: i. Richard v. Sotaitschka. Fabrikant, Landtags - Abgeordneter, Kurator der Böhmischen Sparkasse, Verwaltungsrat der Böhmischen Es- kompto-Bank, Zensor der oster.-ungar. Bank, Präsident des Zontral-Komitce zur Förderung

der Erwerbstätigkeit i der bölim. Erzgebirgsbewolmer, Prag. II. Vize-Präsident: Karl Brandhuber, Komtur des Franz Josef-Ordens, Rittet i des Ordens der Eisernen Krone und k. k. Kommerzialrat, Landtagsabge ordneter, Oberdirektor der Olmiitzer Sparkassa, Fabriksbesitzer, Bürger meister der kgl. Hauptstadt ülmütz etc J. W. Böhm, Privatier, Prag. J. Herzer, Direktor der Sparita ssa Aussig. Präsident des lieiclisverbamle.s deutscher Sparkassen in Oester reich und Obmann des Verbandes deutscher Spar kassen in Böhmen

Obermayr, Besitzer des goldenen Verdien st- krenzes mit der Krone, Direktionsvorstand der Spar kassa der 1. f. Stadt Freistadt, Allbürgermeistev. Freistadt, Ob.-Oest. P. Augustin Babensteiner, Ritter des Franz Josefs-Ordens. Prior des Stiftes Lambiteli, Kanzlei Vorstand der Sparkasse Lambach, O.-Oe. Adolf Schram, Ritter des Franz Josefs-Ordens Grossindustrieller .Prag. Karl Sgalitzer, Gesellschafter der KrahiperMinerali'.l- Raffinerie, Prag. Leopold Siegl, Direktionsmitglied des landw. Spar limi

-Ordens mit dem Stern, Herrenhausmitglie.i, Landes,iräiat , Abt | des Stiftes Tcpl, Landtags-Abgeordneter, Tepl. I Johann v. Kreissl, Ritter des Ordens der Eisernen .1 Krone III, Kl., Grossgnindliesit.zer, Präsident des ] deutschen iandvvirtschaftl. Zentrulverlmndes, Prag. | Theodor Ried, k. k. I’egierungsrut, Direktor der Prager Handelsakademie. Prag. | Revisions-Ausschuss der Dr. Hieronymus Hibler, Ritter des Franz Josef-Ordens, Bürger meister, Direktionsmitglied der Spar kasse der Stadt Biuneck

6
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1917)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1917
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Pagina 471 di 512
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 511 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1917
ID interno: 587526
fügungsberechtigung und Eigentum des Hausherrn über. Küchen-Steigleitungen, an welche Bäder ange schlossen werden, sind verstärkt anzulegen und es,ist hiefür ab Stratzenleitung pro lausenden Meter Steig leitung eine Aufschlagsgebühr von 1 Krone zu ent richten. Steigleitungen, die ausschließlich Bädern dienen, ebenso Steigleitungen für Villen, die weniger als drei Wohnungen enthalten, ferner Verlegungen oder Verstärkungen bestehender Steigleitungen smd tarif mäßig zu bezahlen. ., Das Gaswerk

hingegen über nimmt den normalen Aufwand, den die Gewähr leistung der tadellosen Funktion der Gasmesser er fordert. Die Kosten der Montierung, der Uebertragung in andere Lokale, allfälliger Abänderung bestehen der Anlagen und des Austausches von Apparaten trägt der Mieter., Bel allen Mretapparaten mit Ausnahme von Badeöfen und Warmwasserapparaten wird für Auf montierung, ebenso für Uebertragung in eine andere Wohnung eine Gang- und Montierungsgebühr von 1 Krone ekngehoben; derselbe Betrag

: . einfache, Easheizöfen. diese nur gegen Jahresmiete, die rm Laufe des Februars im vollen Betrage zur Emhebung gelangt; Auerbrenner ohne Glühkörper und Elaswaren. Der^monatliche Mietpreis beträgt einen Hel ler für jede Krone des Einrichtungswertes ein schließlich Vertragskosten. Der Mieter kann die gemietete Einrichtung jeder zeit in sein Eigentum erwerben, und werden ihm hiebei 2 /s der an den zu kaufenden Apparaten be- zahlten Monatsraten von der Originalrechnung à Abschlag, aufden 'Kaufschilling

über, und hat von diesem Zeitpunkte an die Miete zu entfallen. 2. Fünfjährige verbindliche Ver träge, welche auch für Badeöfen und Warmwasser- apparate zulässig sind, und welche den Mieter für die, ganze Vertraggsdauer zur Mietezahlung ver pflichten. ., Der monatliche Mietzins beträgt 2 Heller für lede Krone Emrichtungswert, einschließlich Vertrags-- rosten.

7
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
[1917]
Innsbrucker Adreßbuch; 1918
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Pagina 479 di 515
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: II Z 278/1918
ID interno: 483095
Steig- und Elnrichtungskeitungen sind vom Haus eigentümer als Eigentum des Gaswerkes zu bestätigen, und gehen nach Wlauf von 12Vs Jahren in Ater- fügungsberechtigung und Eigentum des Hausherrn über. Küchen-Cteigleitungen, an welche Bäder ange- , schlössen werden, sind verstärkt anzulegen und es ist hiefür ab Straßenleitung pro laufenden Meter Steig leitung eine Auffchlagsgebühr von 1 Krone zu ent richten. Steigleitungen, die ausschließlich Bädern dienen, ebenso Steigleitungen für Villen

,. die weniger als drei Wohnungen enthalten, ferner Verlegungen oder Verstärkungen bestehender Steigleitungen sind tarif- / mäßig zu bezahlen. Das Gaswerk behält sich ferner vor, auch für reine Küchen-Steigleitungen dem Hausherrn einen Kostenteil aufzubürden, wenn die Küchen des Hauses nicht übereinander liegen oder sonstige besondere Ver teuerung der Anlage zu gewärtigen ist. Montierung, ebenso für Uebertragung in eine andere Wohnung eine Gang- und Montierungsgebühr von 1 Krone eingehoben: derselbe Betrag

und Bratröhre; Bügelapparate; Bügeleisen geschliffen oder vernickelt, letztere für die Mrndestdauer eines Jahres und. Mietenach zahlung für die bei früherer Rückstellung feh lenden Monate: _ , einfache Easheizöfen, diese nur gegen Jahresnuete, die fin Laufe des Februars im vollen Betrage zur Einhebung gelangt; Auerbrenner ohne Glühkörper und Glaswaren. Der monatliche Mietpreis beträgt einen Hel ler für jede Krone des Einrichtungswertes ein schließlich Vertragskosten. Der Mieter kann die gemietete

9
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Pagina 386 di 460
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: II Z 278/1914
ID interno: 483097
bestehen der Anlagen und des Austausches von Apparaten trägt der Mieter. Bei allen Mietapparaten mit Ausnahme von Badeöfen und Warmwasserapparaten wird für Auf montierung, ebenso für Aebertragung in eine andere Wohnung eine Gang- und Mrmtierungsgebühr von 1 Krone eingehoben: derselbe Betrag ist zu be zahlen bei. Abmontierung von Küchen mit kürzerer als einjähriger Benützungszeit: für Apparatentausch . ist eme Pauschalgebühr von 2 Kronen zu entrich ten. Durch Verschulden der Partei erfolglose Gänge

einen. Kel ler für jede Krone des Einrichtungswertes ein schließlich Vertragskosten. Der Mieter kann die gemietete Einrichtung jeder zeit in sein Eigentum erwerben, und werden ihm hiebe: 2 / 3 der an den zu kaufenden Apparaten be zahlten Monatsraten von der, Originalrechnung als Abschlag auf, den Kaufschilling gutgeschrieben. Diese Gutschreibung beginnt im Falle eines von der Partei verlangten Apparatentausches, sowie bei kostenlosen Umtausch unbrauchbar gewordener Gas messer durch das Werk

sind, und welche den Mieter für die ganze Vertraggsdauer zur Mietezahlung ver pflichten. Der monatliche Mietzins beträgt 2 Heller für jede Krone Einrichtungswert, einschließlich Vertrags kosten. / Ber Erwerbung der gemieteten Einrichtung in das Eigentum des Mieters werden ihm Vs aller an den zu kaufenden Apparaten bezahlten Monats raten von der Originalrechnung als Abschlag auf den Kaufschilling gutgeschrieben. , . Will der Mieter den Vertrag auflösen oder einen Apparatentausch vornehmen, hat er die Miet zinse auf volle

10
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1916)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1916
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Pagina 425 di 473
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 472 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1916
ID interno: 587525
Abänderung bestehen der Anlagen und des Austausches von Apparaten trägt der Mieter. Bet allen Mietapparaten mit Ausnahme von Badeöfen und Warmwasserapparaten wird für Auf- montierung, ebenso für Aebertragung in eine andere Wohnung eine Gang- und Montierungsgebühr von 1 Krone eingehoben: derselbe Betrag ist zu be zahlen bei Abmontierung von Küchen mit kürzerer als einjähriger Benützungszeit: für Apparatentausch ist eine Pauschalgebühr von 2 Kronen zu entrich ten. Durch Verschulden der Partei erfolglose

einen Hel ler für jede Krone des Einrichtungswertes ein schließlich Vertragskosten. Der Mieter kann die gemietete Einrichtung jeder zeit in sein Eigentum erwerben, und werden ihm hiebei 2 / 3 der an den zu kaufenden Apparaten be zahlten Monatsraten von der Originalrechnung als Abschlag auf den Kaufschilling gutgeschrieben. Diese Eutschreibung beginnt im Falle eines von der Partei verlangten Apparatentausches, sowie bei kostenlosen Amtausch unbrauchbar gewordener Gas messer durch das Werk

für die ganze Vertraggsdauer zur Mietezahlung ver pflichten. Der monatliche Mietzins beträgt 2 Heller für jede Krone Einrichtungswert, einschließlich Vertrags kosten. Bei Erwerbung der gemieteten Einrichtung in das Eigentum des Mieters werden ihm 4 /s aller an den zu kaufenden Apparaten bezahlten Monats raten von der Originalrechnung als Abschlag aus den Kaufschilling gutgeschrieben. Will der Mieter den Vertrag auflösen oder einen Apparatentausch vornehmen, hat er die Miet zinse auf volle 24 Monatsraten

11
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1912)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1912
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Pagina 371 di 465
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 464 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1912
ID interno: 587523
und Warmwasserapparaten wird für Auf montierung, ebenso für ilebertragung in eine andere Wohnung eine Gang- und Montierungs gebühr von .1 Krone eingehoben: derselbe Betrag ist zu be zahlen bei Abmontierung von Küchen mit kürzerer - als einjähriger Benützungszeit: für Apparatmtausch ist ein Pauschalgebühr von 2 Kronen zu entrich ten. Durch Verschulden der Partei erfolglose Gänge sind nach dem Zeitaufwand zu vergüten. . Alle Mietbeträge sind jeden Monatsersten fällig und auch dann zu bezahlen, wenn ohne Verschulden

und Bratröhre: Bügelapparate: Bügeleisen geschliffen oder vernickelt, letztere für die Mindestdauer eines Jahres und Mietenach zahlung für die bei früherer Rückstellung feh lende Monate: einfache Easheizöfen, diese nur gegen Jahresmiete, die im Laufe des Februars im vollen Betrage zur Eknhebung gelangt: Auerbrenner ohne Glühkörper und Glaswaren. Der monatliche Mietpreis beträgt einen Hel ler für jede Krone des Einrichtungswertes ein schließlich Vertragskosten. Der Mieter kann die gemietete Einrichtung

für jede Krone Einrichtungswert, einschließlich Bertrags- > kosten, ! Ber Erwerbung der gemieteten Einrichtung, in das Eigentum des Mieters werden ihm i /b aller tan den zu kaufenden Apparaten bezahlten Monats raten von der Originalrechnung als Abschlag auf den Kaufschilling gutgefchriebsn. Will der Mieter den Vertrag auflöfen oder einen Apparatentaufch vornehmen, hat er die Miet zinse auf volle 24 Monatsraten zu ergänzen und auf jedes Recht aus den bezahlten Mietsbeträgen zu verzichten. Sofern aus früherer

12
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1908)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1908
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Pagina 336 di 398
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 397 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1908
ID interno: 587519
Aktienkapital K 10,000.000. Reservefon«! K 750.000. Centralbank der deutschen Sparkassen. Zweiganstalt Innsbruck. Hauptanstalt Prag. Zweiganstalten: Wien, Linz, Innsbruck, Klagenfurt, Graz. Verwaltungsrat für Tirol und Vorarlberg; Anton Schumacher» von Marienfrid, Ritter des Ordens der eisernen Krone nnd des Franz Josefs-Ordens, Präsident der Sparkasse der Stadt Innsbruck. Obmann des Landesverbandes der Deutsch-Tiroler nnd Vorarlberger Sparkassen u. s. w. Innsbruck. 1. Vize-Präsident : JUDr

!, Direktionsmitglied des landw. Spar und Vorschuss-Vereines Kaaden. Johann Winkler, Direktor der Wiener Kommunal sparkassa im Bezirke Hernals, Wien. Karl Zimmermann Edler von Nelssenau, Komtur des Franz Josefs-Ordens, Fabrikant, Direk tionsmitglied der Bezirkssparkasse in Beiehenberg. Dr. Gilbert Helmer, Herrenbansmitglied, Landes prälat, Abt des Stiftes Pepi, Landtagsabgeordneter, Pepi. Johann Kreis!, Bitter des Ordens der eisernen Krone III. Kl., Orossgrundbesitzer, Präsident des Deutschen landw

. Zentralverbandes, Prag. Theodor Ried, k. k Regierungsrat, Direktor der Prager Handelsakademie, Prag. Revisions-Ausschuss : 'JUDr. Gustav Schreiner, Bitter des Ordens der eisernen Krone HI. KL, k. k. Notar, Landtags- und Reichsratsabgeordneter, Präsident des L&ndesknltiu- . rates fur das Königreich Böhmen (Deutsche Sek tion) Püseu . Friedrich Sobotka, kais. Rat, Grossindustrieller in Prag. Dr. Albert Werunski, Rechtsanwalt, Oberstlandmar- schalstellvertreter, Präsident des Spar- und Kredit- Vereines Smichow

13
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1911)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1911
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Pagina 380 di 474
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 473 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1911
ID interno: 587522
zu ersetzen, wogegen für die normale Instandhaltung das Gaswerk auskommt. Der monatliche Mietpreis beträgt einen Hel ler für jede Krone des Einrichtungswertes. Die Mie tezahlung beginnt und endet mit dem der Uebergabe bezw. Rückstellung folgenden Monatsersten. Wünscht der Mieter einen Apparaten-Tausch vor- zunehmen, ist als Gang- und Jnstandsetzungsgebühr 1 Kr. zu entrichten: desgleichen für Transport der Apparate in eine andere Wohnung eine Gebühr von 60 Heller. Wenn eine Partei innerhalb eines Jahres

.. 2. Verbindliche Verträge, welche den Mieter für die ganze Vertragsdauer zur Mietezahlung und Instandhaltung der Mieteobjekte verpflichten, dafür aber nach Ablauf der Mietezeit den kosten losen Eigentumsübergang der gemieteten Einrich - richtungen auf den Mieter zur Folge haben. Es gibt für alle grundsätzlich vermietbaren Ein richtungen und Apparate mit Ausnahme der Heitz- wasterapp arate und Badeöfen verbindliche Mietverträge mit 12jähriger Dauer: Mietzins: monatlich ein Heller für jede Krone Einrichtungswert

einschließlich Vertragskosten und für alle vermietbaren Einrichtungen einschl. Heißwasser- apparate und Badeöffen verbindliche Spe zial-Mietverträge mit bjähriger Dau- er. bei welchen monatlich zwei Heller für jede , Krone Einrichtungswert einschließlich Vertragskosten berechnet werden. Aebertragung der Rechte und Pflichten aus einem verbindlichen Mietvertrag ist nur mit Zustimmung der Gaswerksdirektion möglich. Uebertragungen der gemieteten Einrichtungen in ein anderes Lokal oder Abänderungen der Anlage

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