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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Pagina 213 di 386
Autore: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Tempsky
Descrizione fisica: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Segnatura: II A-19.074
ID interno: 75617
die Hofkammer ihr Aufsehen (respectum) haben' sollten. Sie hatte auch regelmäßig über die Vorlagen an den böhmischen Landtag und den ungarischen Reichstag, besonders solche finanzieller Natur, ihr Gutachten abzugeben, wogegen auch die Stände Ungarns anfangs gar keine Ein wendung machten, weil die ungarische Kammer nicht als eine Landes behörde. sondern als eine königliche Behörde angesehen wurde, welche vor allem die Rechte und Interessen des Landesherrn zu wahren

werden und zur Verhandlung dieser Angelegenheiten immer wenigstens zwei ungarische Räthe dem. Hofe folgen sollten. 1 ) Im, Interesse der Parteien sollte beim Hofkriegs rath e und der Hofkammer je ein (ungarischer) Dolmetsch angestellt, Schriftstücke aber, welche nur die Rechte und Freiheiten Ungarns (und seiner Angehörigen) beträfen, nach einem Gesetze von 1567 nicht von der deutsehen, sondern von der ungarischen Kanzlei ausgefertigt werden 2 .) Durch das Gesetz von 1569 war auch vom ungarischen Reichstag aner kannt

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