¬Der¬ Adel des Nonsberges : sein Verhältnis zu den Bischöfen und zu den Landesfürsten, seine Schlösser, Burgen und Edelsitze, seine Organisation, Freiheiten und Rechte ; die "Nobili rurali".- (Jahrbuch der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft Adler ; N.F., 9)
(das Datum fehlt im Cod. Ol. V, p. 7 u. 8, deutsch) „der edel Preti von Caldes für sieh und für seine Vetter Francisken, wail. Marchesen, und Anthonien, wail. Zweinpeters', sämmtliche Lehen, d. i. Schloss Caldes. Kumo, Mocenigo, Cagno, alle Rechte und Gerechtsamen, Regolanien, Zehente etc. (mit Ausnahme einiger, die speciell aufgezählt sind), gemeinsam erhalten hatte, so schenkt doch am 14. Juli 1464 Preti von Caldes, Sohn wail. Vinamonts, dem edlen Ritter Simon und dem Jacob und Bal thasar Gebr., Söhnen
. Denn obwohl Preti III. zu Beginn des Jahres 1465 bereits todt war, konnten die obgenannten Herren von Thunn die Belehnung mit den heimgefallenen Lehen Pretlins von Caldes erst Freitag vor Georgi 1469 2 ) erreichen, „weil die Thunner *) Cod. Cles. IV, p. 6, 30, 49, 69, 133 u. 1 (deutsche Abth.) In (1. deutsch) ertheilt ihm der Bischof auch die Belehnung mit Samoclevo, während diese Veste von 1408 ab auch als landesfürstlich erscheint. Später ertheilt wieder Herzog Sigmund damit die Belehnung — rechtlich