¬Das¬ Merkantilgebäude und der Merkantilmagistrat in Bozen : anläßlich des zweihundertjährigen Bestandes des Hauses
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Autore:
Handels- und Gewerbekammer <Bozen> / hrsg. von der Handels- und Gewerbekammer in Bozen
Luogo:
Wien [u.a.]
Editore:
Schroll
Descrizione fisica:
37, [4] S. : Ill.. - [Im Bildteil veränderte, nicht als solche angezeigte Neuausg., um die "Italianità" Bozens zu beweisen]
Lingua:
Deutsch
Soggetto:
k.Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen;z.Geschichte 1635-1851 ; <br>g.Bozen / Merkantilgebäude
Segnatura:
III A-27.299
ID interno:
341763
bedeutete, veranlaßt, die Stadt Bozen, „so zu selber Zeit mit Mauern und Gräben beschlossen war', dem Stift Trient mit der Bedingung zu übergeben, daß diese zwei Märkte nach Bozen übersetzt werden sollen. Die Märkte blieben SO' dann auch in Bozen, als die Stadt wieder in den landesfürstlichen Besitz überging (1462, beziehungS' weise 1531. Vergi. Beda Weber : „Die Stadt Bozen'). Der AndreaS 'Markt, dessen Ursprung sich nicht nachweisen läßt, hat aber schon gegen Ausgang des 15. Jahrhunderts
jedoch für die spätere Entwicklung Bozens als Handelsstadt und für die ganz ungewöhnliche Stellung, die es hin' sichtlich der Regelung seiner Markt' und Handels' Verhältnisse unter den übrigen Handelsplätzen der damaligen Zeit einnahm, war das Privileg, das Erzherzogin Claudia unterm 15. September 1635 den Handelsleuten zu Bozen verliehen hat. Erzherzogin Claudia, geborene Prinzessin von Toskana, aus dem berühmten Geschlechte der Medici, war die Gemahlin des Erzherzogs Leopold, aus der steirischen
Linie der Habsburger, der 1618 die Regierung in der gefürsteten Grafschaft Tirol angetreten hatte. Nach seinem 1632 erfolgten Tode verwaltete die Witwe für ihre unmündigen Söhne, Ferdinand Karl und Franz Siegmund, die Graf' schaft bis zum Jahre 1646; zwei Jahre später starb sie. Claudia hatte sich 1633 von Innsbruck wegen der dort herrschenden Pest nach Bozen geflüchtet, wo sie mehrere Monate verblieb. Zu jener Zeit mögen die Handelsleute an die Fürstin mit der Bitte um Gewährung jener Markt