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Libri
Categoria:
Geografia, guide , Storia , Südtiroler Dorfbücher
Anno:
1989
Dorfbuch Marling
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Pagina 328 di 665
Autore: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Luogo: Marling
Editore: Raiffeisenkasse Marling
Descrizione fisica: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Segnatura: III A-24.579 ; III 98.534
ID interno: 110272
ger Brücke. DAS VERSORGUNGSNETZ Die Versorgung mit elektrischer Energie Im Jahre 1907 traten die Etschwerke der Städte Bozen und Meran zum ersten Mal an die Bezirks hauptstadt Meran heran mit dem Ansuchen um Erteilung der Konzession zur Ausnützung der Was serkräfte der Etsch vom Unterwasserkanal der Töll bei der Gefällstufe Marling. Im Jahre 1911 wurde das Ansuchen der Etschwerke modifiziert und verbessert, und es bildete die Grundlage der wasserrechtlichen Verhandlung im Jahre 1913. Bereits 1911

wurden in einer eigenen Broschüre die Bedingungen für den Anschluß an die Etschwerke und für die Stromlieferung herausgegeben. In insgesamt 98 Paragraphen wurden die Rechte und die Pflichten der Abnehmer festgelegt. Man hatte die Möglichkeit, ein- und dreiphasigen Wech selstrom von rund 115 Volt für Haushaltsanschlüsse und ungefähr 92 Polwechseln für Beleuchtung, Motorenantrieb oder Heizung zu beziehen. Interes sant für uns sind die Anschlußbedingungen, die wir hier im Wortlaut wiedergeben: „Im Falle

Benützungsdauer, nach welcher jede installierte Lampe zu berechnen ist, wird von der Verwaltung der Etschwerke bestimmt; sollte eine Einigung über diese Benützungsdauer zwischen ihr und dem Abnehmer nicht erzielt werden, so ist letzterer berechtigt, die Stromlieferung nach Elektrizitäts messer (Zähler) zu verlangen. Beim Pauschaltarif für die Beleuchtung werden die Zahlungen in der Weise verteilt, daß in den vier Sommermonaten (Mai, Juni, Juli, August) je ein Zwanzigstel, in den übrigen Monaten je ein Zehntel

und Genehmigung der Etschwerke irgendwelche Änderungen an den Hausleitungen vorzunehmen, neue Lampen zu installieren, die angemeldeten Lampen durch solche höherer Leuchtkraft zu er setzten. Bei Zuwiderhandeln sind die Etschwerke berechtigt den dreifachen Betrag vorstehender Tarife für die Zeit in Anrechnung zu bringen, in welcher die widerrechtlich installierten und geänderten Lampen gebrannt haben. Die Etschwerke sind berechtigt, bei den Abneh mern Apparate aufzustellen, welche anzeigen, ob die Bedingungen

des Pauschaltarifs eingehalten werden. Ebenso sind die Etschwerke berechtigt Verschlüsse anzubringen, welche eine Veränderung der Strom stärke der Bogenlampen verhindern. Zur sofortigen Entziehung des Stromes bzw. Absperrung von Leitungen haben die Etschwerke das Recht: 1. Wenn der Abnehmer seinen Zahlungsverpflich tungen nicht pünktlich nachkommt.

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Libri
Categoria:
Geografia, guide , Storia , Südtiroler Dorfbücher
Anno:
1989
Dorfbuch Marling
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/110272/110272_329_object_5486251.png
Pagina 329 di 665
Autore: Eschgfäller, Ignaz [Mitarb.] / [Arbeitskreis: Ignaz Eschgfäller ...]
Luogo: Marling
Editore: Raiffeisenkasse Marling
Descrizione fisica: 654 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt., Notenbeisp.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Marling ; s.Heimatkunde ; f.Aufsatzsammlung
Segnatura: III A-24.579 ; III 98.534
ID interno: 110272
28 42 56 84 140 224 336 VI 4 bis 6 Stunden 12 22,5 36 54 72 108 180 288 432 VII 6 bis 10 Stunden 16 30 48 72 96 144 240 384 576 VIII über 10 Stunden 20 38 60 90 120 180 300 480 720 2. Wenn die den Etschwerken in diesen Bedingun gen vorbehaltenen Anordnungen nicht befolgt werden, oder wenn Änderungen einer bestehen den Anlage ohne Genehmigung der Etschwerke vorgenommen werden, oder wenn eine solche die Anlage außer von den Etschwerken noch auf andere Weise Stromzuführung erhält. 3. Wenn den Bediensteten

der Etschwerke, welche sich jedoch auf Verlangen der Konsumenten als solche zu legitimieren haben, der Zutritt zu den Messern, Leitungen, Apparaten einer elektri schen Anlage ohne genügenden Grund verwei gert oder unmöglich gemacht wird. Nur die Etschwerke bzw. deren Bedienstete sind berechtigt, die Zuleitungen des Stromes in die Leitungen abzusperren und wieder herzu stellen.“ Die damaligen Verhandlungen nahmen allerdings nicht den gewünschten Verlauf. Zuerst mußten wasserrechtliche Fragen mit den Marlinger

Bürgern geklärt werden, dann konnten wegen widriger Zeitumstände und einschneidender politischer Verhältnisse die Verhandlungen nicht weitergeführt werden. 1921 kamen die Gesellschaft „Südtiroler Wasserkräfte“ und die Firma Tullio Tschurtschentaler als neue Konzessionsbewerber hinzu, jedoch eine Reihe von gesetzlichen Bestim mungen verhinderte eine schnellere Klärung der Frage. Erst als im Juni 1923 Ing. Comm. Angelo Omodeo im Aufträge der Gesellschaft Montecatini an die Etschwerke herantrat, konnte

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