Forschungen und Beiträge zur Geschichte des Tiroler Aufstandes im Jahre 1809
28 I. Die Vorgeschichte des Aufstandes. Und die französische Regierung greift nach diesen Ideen, um einen Vorwand zu besitzen, die Teilung des Landes von Bayern 111 verlangen. Wenden wir uns zum zweiten Zeugen Hormayr, so werden wir auch ihn nicht als ganz verläfslich erkennen müssen. Er war das vertraute Werkzeug, durch das Österreich die Garung in Tirol unterhielt. Nun befand eich aber die österreichische Regierung Tirol gegenüber in keiner einfachen Lage, Im Prcfsburger Frieden
hatte es das Land an Bayern abgetreten. Wenn es die Tiroler gegen Bayern hetzte, so trieb es fremde Untertanen zum Auf stand gegen ihren eigenen rechtmässigen Herrn, Ob dieser Herr ge recht oder hart, weise oder unklug regierte, kam nicht in Frage, da es fremden Staaten nicht erlaubt ist, sich in die inneren An gelegenheiten anderer zu mischen. Osterreich aber führte Tirol gegenüber ein besonderes Recht an ; imPrefsburger Frieden sei die Einheit des Landes und die Aufrechterhaltung der landständischen
Verfassung gewährleistet worden; Bayern habe durch die Anhebung der Verfassung den Prefs- burger Frieden verletzt und somit sei Österreich ini Rechte, Tirol zurückzuverlangen. Das war in dem Aufrufe des Erzherzogs Jo hann ') offen gesagt, Suchen wir nun über die Geltung dieses Anspruches und über seine Entstehung ins reine zu kommen. Was man von öster reichischer Seite behauptete, war im Prcfsburger Frieden nicht mit klaren Worten gesagt, es wurde nur aus der Bestimmung ge folgert, dafs Tirol
in derselben Weise, mit denselben Rechten und Prärogativen an Bayern fallen solle und nicht anders als Öster reich es besaß. Da die österreichische Regierung, so sehlofs man, durch die landständische Verfassung beschränkt war, so sollte auch Bayern an diese Verfassung gebunden sein. Diese Ansicht ist indessen völlig haltlos 2 ), Der Artikel 8, letzter Absatz s h, des Prefsburger Friedens handelt nicht nur von der Abtretung Tirols und Vorarlbergs an Bayern, sondern auch von der Zession der österreichischen
Vorlande an Bayern, Württemberg und Baden. 1) Hormayr, Andreas Hof or 1 1, 227 n. 2) Wie auch Egger 3, 528 richtig ausgeführt hat, 3) Martens, Reeueil des prineipaux traitós, Supplement 4, 214 f.