37 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_497_object_4001478.png
Pagina 497 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
, dem jede Post uneröffnet eingehändigt werden mußte und ohne dessen Signatur keine Post abgefertigt werden durfte. Die Verwaltung des obersten Post meisteramtes in Innsbruck versahen die Nachkommen des oben erwähnten Gabriel von Taxis. Durch die Verwaltungsteilung der österreichischen Erb- lande nach dem Tode Ks. Ferdinands I. (25. Juli 1564) unter die Söhne desselben, K. Maximilian II., Eh. Ferdinand und Eh. Karl, wurden die Postmeister zu Innsbruck und Graz unabhängig vom ksl. obersten Hof- postmeisteramte

. Die Augsburger Kaufherren verfügten über zuverlässigeren und schnelleren internationalen Nachrichtendienst als die Regierung. Ferdinand II. selbst bediente sich der „Augsburgerboten' zum brieflichen V erkehr mit Rom und Venedig.***) Die durch Tirol führende *) Vgl. die oben, S. 377, A. in angefühlten Aufsätze von Graf Taxis und Kofel. **) Wortlaut derselben im: AKOGF. XXII, 148f. ***) Schon Karl V. hatte sich in den Jahren 1523—.1525 einer Reihe an gesehener Handelshäuser bedient, die gegen entsprechendes

Entgelt den Kaiser in der Beförderung seiner Korrespondenzen in den durch den Krieg bedrohten Ländern unterstützten (Bauer a.a.O., 445s.). — 987 — § 18 Postverbindung nach Italien bekam 1584 Konkurrenz, als Eh. Karl den Postverkehr zwischen Graz und Venedig,eröffnen ließ.*) 1596 wurde das „oberste Postmeisteramt in Steyr' dem Joh. Bapt. von Paar, der es schon bisher verwaltet hatte, erblich verliehen. Als Lamoral von Taxis zum Generalpostmeister im Deutschen Reiche ernannt wurde, legte

von Ks. Rudolf II. dem Lorenzo Taxis-Bordogna 1596 auf Lebenszeit verschrieben, 1683 von Ks. Leo- pold I. dem Peter Paul T.-B. als in männlicher Linie nach dem Rechte der Erstgeburt erbliches Lehen übertragen. Die Lehensinhaber hießen sich „obriste Postmeister an der Etsch'. 1645 wurde dem Hofmedikus Cosimo de Cosmis das Postamt zu Rovereit (Rovereto) zu einem Fidei- kommiß für die männlichen Nachkommen verliehep. Nach dem Erlöschen der Cosmi 1739 verkaufte es Ks. Karl VI. dem Matthias Cresseri

von Preitenstein, von dem es mit Genehmigung der Kaiserin Maria Theresia Peter Modest von Fedrigotti 1753 erkaufte. Die Einnahmen der Post- lehensinhaber bestanden im Ertrag des Postgefälles, insbesondere des vom Landesfürsten niedrig bestimmten Briefgeldes, und warfen erst, als das Verkehrsleben nach dem Dreißigjährigen Kriege neuen Aufschwung nahm, steigende Betriebsüberschüsse a.b. Kaiser Karl VI. verfügte 1722 die Ablösung der Nutzungen des Postlehens des Grafen Karl Josef von Paar zur Vermehrung

1
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_496_object_4001477.png
Pagina 496 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
dukaten 5*) oder 22.000 Livres, wovon 6000 Dukaten auf Spanien, 4000 aus Neapel und 1000 aus die Niederlande angewiesen wurden.***) Durch Urkunde vom 30. Nov. 1517, Valladolid, gab K. Karl dem Baptista de Tassis die Anwartschaft auf das Amt eines obersten Post- und -Kurier- Meisters in allen seinen Landen. Gleich darauf starb Franz, welchem als Hauptorganisator der Post die Tassis ihre nachmalige Größe verdanken. 20. Dez. 1517 erneuerte K. Karl mit Baptista und dessen Bruder Maffeo den Vertrag

vom 12. Nov. 1516, doch ist nur von den Posten in den Niederlanden, an den französischen Hof und nach Deutschland bis Inns- brück und bis zu Ks. Maximilians Hoflager die Rede. Die Tassis erhalten deshalb nur 6500 Dukaten Jahressixum, 4500 von Spanien, 2000 von den Niederlanden. Als Kaiser bestätigte Karl V. mit Dekret vom 14. Juni 1520, Gent, Baptista als „chief et maistre general des nos postes par tons nos royaumes, pays et seigneuries', welches jedoch gegenüber den Verträgen von 1516 und 1517

auch im Deutschen Reich ernannte, indem er den Bestallungsbrief als Generaloberpostmeister in den Niederlanden, soweit die Posten im h. Reich und den österreichischen Erblanden lagen und durch K. Philipp II. *) In einer Urkunde vom 5. August 1531 erneuerte Ks. Karl dem Baptista den Wappenbrief Ks. Maximilians vom 31. Mai 1512, Trier, und besserte ihm das Wappen. Der Wappenbries Maximilians bezog sich auf die Brüder Franz, Leonard, Roger und Johann, sowie die Söhne Rogers: Johann Baptista, David, Maffeo

als Stellvertreter des General-Postmeisters Leonhard von Tassis. Bartholomäus war Postmeister zu Rheinhausen. **) Baptistas Bruder Maffeo siedelte nach Spanien über, wo er Leiter der Regierungskorrespondenz wurde. Nach seinem Tode 1535 wurde Baptistas zweiter Sohn Raimondo spanischer «orrso mayor, von ihm stammt die spanische Linie des Hauses Tassis ab. Sein Bruder Simon wurde nach endgültiger Rückeroberung ■ des Herzogtums Mailand sür Karl V. ksl. Postmeister daselbst (1527—1550, starb 1563) und hatte zugleich

2
Libri
Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_873_object_4347640.png
Pagina 873 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
Di- «»l-WNü, E.giwz-»!! »nd B.-lchiiz»»z d,s Grundbuch.^ ferner wird die Verwaltung des ^bezeichneten öffentlichen Gutes, und zwar die Gemeindevorstehung Neidling aufgefordert, entweder bei dieser Tagfatzmrg oder schriftlich eine Äußerung abzugeben Die Unordnung der Erhebungen wird kundgemacht. A. k. Bezirksgericht St. Pölten, Abt. II, den 28. Februar 1904. Kundmachung, infolge des von Karl Ander gestellten An suchens um Aufnahme der im Verzeichnisse über öffentliches Gut eingetragenen Parzelle

in Anspruch nehmen, können erscheinen und alles zur Aufklärung sowie zur Wahrung ihrer Rechte Geeignete vorbringen. K. k. Bezirksgericht St. Pölten, Abt. II, den 28. Febrnar 1904. Zustellungsverfügung, BeMußanssertigungem: 1. Karl Ander, 2. Gemeinde Neidling. Kundmachung nach Form. )80 auszufertigen'. t. Ger- Amisiasel, 2-Gem. Goldegg, Griechenberc;, EniWerg, Garbersdorf, Neidling. Protokoll, aufgenommen bei dem k. k. Bezirksgerichte St. Pölten am 21. März 1904. Gegenwärtige

-. N. N., k. k. Landesgerichtsrat. Dr. M.. k. k. Ausk., Schriftführer. Gegenstand sind die Erhebungen über das Gesuch des Karl Ander, eingelangt am — GZ. , um Ausscheidung der Parzelle 150 per 160 m-, Weg, der Katastral- gemeinde Griechenberg aus dem Verzeichnisse über öffentliches Gut und Zu- fchreibung zur Grundbuchseintage A. 200 der Äatastralgemeinde Griechenberg. Erschienen sind hiezu: Der Gesuchsteller Herr Karl Ander, der Vorsteher der Ortsgemeinde Neidling, zu welcher die Katastralgemeinde Griechenberg gehört. Herr

Karl Kern, und die von der Gemeiudevvrstehung Neidling abgeordneten Vertrauensmänner Herr Franz L. und Herr Georg Z.

3
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_268_object_4001249.png
Pagina 268 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Einsetzung des Patriarchen und seines Kvadjutors sür ungültig erklärte. Da aber mit solchen Behauptungen nichts zu erreichen war, begnügte er sich schließlich mit der Bitte, der Papst möge sür den österreichischen Anteil der Diözese Aquileja einen vom Patriarchen unabhängigen Dele- goten mit voller bischöflicher potestas iurisdictionis et ordinis bestellen. Auch diesmal überwog der Einfluß der Republik Venedig den des Kaisers am päpstlichen Hofe, uud der Erfolg war wieder gleich Null.*') Auch Kaiser Karl

.***) Doch vermochte auch Karl VI. in keinem dieser Punkte durchzudringen, der Papst und der Patriarch ernannten vielmehr nach wie vor nur venezianische Untertanen zu Canonici.'^) Erst der Kaiserin Maria Theresia gelang es, das Kapitel zur Gleichstellung der beiden Vikare zu zwingen, worauf sie die strafweise verhängte Seque- stration der Einkünfte des Kapitels, soweit sie aus dem österreichischen Gebiete flössen, nach beinahe elfjähriger Dauer aitfljob.ff) Maria Theresia vermehrte überdies die Zahl

nur dann zustimmen zu können, wenn demselben so beschränkte Befugnisse zuerkannt würden, daß daneben die Reservat- rechte des Patriarchen aufrecht erhalten blieben. Unbeirrt hicvon ernannte der Papst 27. Juni 1750 den Grafen Karl von Attems zum aposto- lischen Vikar und Bischof von Pergamum i. p. i. mit der obenerwähnten Vollgewalt; Amtssitz des Vikars war Görz. In seinem Proteste hiegegen ging der venezianische Senat so weit, die beiden päpstlichen Breven von 1749 und 1750 für ungerecht und daher null

4
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_572_object_4001553.png
Pagina 572 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
mit der von 1645 deckte, doch erscheint hierbei bei den meisten Klassen eine weitere Ab- stusung nach dem Vermögen bzw. Einkommen oder dem mehr oder weniger günstigen Standort des Gewerbes angeordnet. Der Landtag mußte den Ertrag dieser Steuer dem Eh. Ferdinand Karl zur sreien Disposition über- lassen. Der Bischof von Trient erklärte wieder, er lasse sich nur zu einer der wirklichen Leistung der vier Stände proportionierten Quote der Landes- defension herbei. Die Landschaft erinnerte damals an die ihr 1573

und widersetzten sich auch jetzt der Katastrierung. In dem zwischen Eh. Ferdinand Karl und dem Salzburger Erzbischof Paris Grafen von Lodron als Vertreter aller Grafen von Lodron 1648 geschlossenen Vertrage wurden letzteren gleichfalls die bisher verfallenen Steuern erlassen, rücksichtlich der künftigen Steuern sollten die Lodron bezüglich ihrer zu den Herrschaften Castellano, Castelnovo, Eastelromano und Lodron gehörigen Einkünfte von allen Landsteuern sreibleiben, von ihren übrigen Gütern und Einkommen

an Eh. Ferdinand Karl für Landesverteidigung und Türkenhilfe.***) Dem Eh. Siegmund Franz bewilligten sie 1663 250.000 fl. zur Landes- Verteidigung und für 600 Mann Kriegsvolk gegen die Türken 150.000 fl.f) Im Februar 1664 votierte ihm der kleine Ausschuß als Türkenhilse eine Kopfsteuer (Personalklassensteuer) wie im Jahre 1645, eine 3°/oige Ge- Werbesteuer von im Gewerbe angelegten Kapital und eine auf die aus- ländischen Kapitalien beschränkte Kapitalzinssteuer in der Höhe von 10°/« der 5°/»igen Interessen

6