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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1902
Kundl : Geschichte eines Dorfes im Unterinnthal
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Pagina 115 di 349
Autore: Juffinger, Michael / Michael Juffinger
Luogo: München
Editore: Manz
Descrizione fisica: 342 S. : Kt.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Kundl ; z.Geschichte
Segnatura: II 59.087
ID interno: 270429
111 Friedrich der Chontlar händigt 1308 dem Sigfried von Rottenburg Geld ein für den Schaden, den dieser durch das Stift Regensburg erlitten hatte. ao ) Dieser Friedrich, wohl derselbe, welcher 1300 die Burg- Hut auf Werburg inne hatte, ist um 1339 bereits nicht mehr unter den Lebenden, da in diesem Jahre Kon» ad Kummers, brucker einen Kauf mit Friedrich Kundlers Erben abschließt. 2 ') Ein anderer Friedrich Kundler, wohl des ersteren Sohn, ist in demselben Jahre Zeuge einer Schenkungsurkunde

des Friedrich Pönninger an das Kloster Georgenberg, betreffend ein Gut p Westendorf im Brixenthal, auf dem dieser dem Kloster schon früher 8 Pfd. Berner verschrieben hatte. Neben Friedrich sind Zeugen Walthon, Pfarrer zu Flinsbach und Jordan von Werberg. Das ist geschehen in der Kirche zu Wörgl am Sonntag nach St. Gilgen 1339. 22 ) Haus Kundler und Friedrich Kundler und dessen Söhne verkaufen ferners 1340 an den Jägermeister Güter um 40 Pfund Münchner Pfennig und 15 Mark Zalperner^), und Frau Heilwig

die Wildeckerin, Hans Kundlers Schwester ebenfalls Güter um 100 Pfund Münchner Pfennig am Tag nach S. Cacilia 1340. 2i ) Hans Kundler siegelt 1345 einen bayerischen Brand rechtbrief. 25 ) Georig .... untel, Friedrich der....... ns der Chuntler sind 1349 am 11. Okt. Zeugen, dass Ulrich der Sinsfer das Baumgarten von Freieneck zu Seelgerät an den Friedhof zu Kirchbichl schenkt. Das ist geschehen auf der Werburg. Die Namen dürften auf Georig von Kuntel, Friedrich der Chuntler und Hans der Chuntler zu ergänzen

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1902
Kundl : Geschichte eines Dorfes im Unterinnthal
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Pagina 116 di 349
Autore: Juffinger, Michael / Michael Juffinger
Luogo: München
Editore: Manz
Descrizione fisica: 342 S. : Kt.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Kundl ; z.Geschichte
Segnatura: II 59.087
ID interno: 270429
dieselben um 500 fl. vom Kundler wieder ein. 92 ) 1370 Kunigund die Kundlerin, verehelicht mit Ritter Abort von Wildenau und 1389 dieselbe in zweiter Ehe mit Wigulei von Thor bach. 83 ) 1404 (Egyditag) Friedrich Kuntler, Richter von Schwaz. Dieser schenkte nach dem Bekenntnis Chunrad Fergs Bürgers zu Rattenberg als Kirchpropst der s. Barbara-Kapelle daselbst 2 Mark Berner aus dem zu s. Barbara erkauften Gute Praitenlehen in Wildschönau zu U. L.F. gegen Kundl. 1426 Hans Kuntler, Konventual des Klosters

Georgenberg und Gregor, Kaplan des Abtes werden vom Abt und Konvent des Klosters bevollmächtigt zu einer Verhandlung wegen der Weinlieferung von Georgenberg nach Chiemsee. Geschehen am Sonntag nach s. Sebastian.^) Auf Kundlburg bez. im Burgstall zu Kundl hausten inzwischen Konrad Kundler und Friedrich Kundler, dessen Sohn. Dieselben siegeln am 2. Februar 1308 den Stift brief des Gebhart von Egersberg betreffend einen Jahrtag zu Chiemsee. Konrad Kundler dürfte um 1325 gestorben sein, um welche Zeit

Friedrich Kundler zu Kundl die Vogtei der Ebersbergischen Güter, Leut' und Gut bereits von Haus Bayern inne hatte. Dasselbe wird auch um das Jahr 1330 von ihm erzählt. 36 ) Um das Jahr 1348 ist auch Friedrich bereits gestorben. Friedrichs Witwe, Frau Julia, verkauft 1358 am Erchtag y ®) 1. c. 61 . a0 ) Wartlstein am Angerberg. 31 ) B.K1.A., 517. a2 ) 1. c. as ) Prey Adelsgesch. lit. K. £, 49. _ Das Gut liegt mit gleichem Namen im Viertel Thierbach. Die Urkunde im KPf.A. 86 ) Ehr. v. Georgbg

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 94 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 178 — §.io. ihm gestellten Bedingungen, die auf Beschränkung durch einen stän- dischen Vormundschaftsrat hinausliefen, einzuhalten, und ward hieran von den österreichischen Landtagen der Folgezeit wiederholt erinnert; zwei Wiener Landtage i. d. I. 1440 und 1441 verlangten überdies, weil Friedrich so selten im Lande anwesend sei, eine aus Mitgliedern der 4- Parteien gebildete Regierung in Wien, die gegen Sold an Fried- richs Stelle die Landesverwesung führen solle, ebenso einen eigenen Kanzler

deS Landes Österreich wie zu Zeiten K. Albrechts II.*) Aus dem Land- tage zu Wien (Juni 1441) wurden in der That mit Bewilligung K. Fried- richs III. von jeder der 4 Parteien je 3 „Anwälte', also 12 gewählt, welche» Friedrich einen Gewaltbrief ausstellte, demzufolge dieselben während des Königs Abwesenheit im Reiche Österreich niederhalb und ob der Enns an seiner statt verwesen, alle Amtleute einsetzen und entsetzen, und bei An- griffen von außen oder Unruhen im Innern die Landschaft aufbieten sollten

. Die Gewalt der Anwälte sollte dauern bis zur Tilgung der durch die Kriege K. Albrechts II. hochgestiegenen Landesschuld aus den Landesrenten, wes- halb König Friedrich bis dahin auf jede Inanspruchnahme der letzteren verzichtete. Selbst für den Fall, daß sein Mündel Herzog Ladislaus von Österreich, vor Erreichung der Volljährigkeit sterben und das Land an K. Friedrich fallen würde, sollte die Gewalt der Anwälte aufrecht erhalten bleiben. Letztere erhielten ferner das Recht, durch Tod

oder aus andere Weife erledigte Anwaltstellen mittelst Wahl zu besetzen. Ebenso bestellte K. Friedrich in Erfüllung des Wunsches der Landschaft einen Verweser der Kanzlei des Landes Österreich niederhalb und ob der Enns, der das neu- verfertigte Landesfiegel zu bewahren und nach Rat der Anwälte zu gebrauchen (fatte; im Falle des Todes des Kanzleiverwesers gestand der König den Anwälten das Recht der Ernennung des Nachfolgers zu.**) Die Anwälte waren jedoch nicht imstande, den durch das Fehde- und Raubritterunwesen

schwer geschädigten Landfrieden wieder herzustellen, und legten deshalb be- reits im Februar 1442 ihr Amt nieder, worauf K.-Friedrich aus „Begehren und Rat' der Landschaft für die Zeit seiner Abwesenheit 24 Räte für Österreich bestellte und ihnen dieselbe Gewalt wie früher den Anwälten er- (heilte.***) Nach seiner Rückkehr aus dem Reiche regirte K. Friedrich wieder ohne die 2if) und zwar zumeist von dem zum Herzogtum Steier gehörigen Neustadt oder von Graz aus, wodurch er die partiknlaristischen

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