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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 555 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Waren den Einfuhrzoll zahlen, gleichgültig, ob die Waren später verkauft werden konnten oder nicht. Wenn die Kaufleute in Hall zu wenig verkauft hatten, durften sie ihre Waren nach Bozen bringen und umgekehrt. Gleichzeitig mit dieser Zoll- ordnung wurden auch neue, zum Teil erhöhte Tarife für die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr und Confumozölle festgesetzt, welche jetzt auch für das Hochstift Trient galten. Sie erregten große Unzufriedenheit bei den Landständen und in den Bozner Handelskreisen sowie beim Merkantil

habe nicht die Ersahrung und das Geschick, mit dem Italiener geschäftlich zu verhandeln, wie es der Bozner Handelsmann besitze. Die Bozner Messen trügen dem Staate und dem Lande großen Ge- winn ein, durch sie würde die Ausfuhr der Erzeugnisse Österreichs vermittelt, es hätten reichen Verdienst dabei die inländischen Wechsler, Großhändler, Postmeister, Gastwirte. Es kämen immer ungefähr taufend Kaufleute, welche mindestens 68.000 ft. an Zehrung zurückließen. Die Grundsätze der damaligen merkantilistischen

Wirtschaftspolitik, verlangten, daß die Warenausfuhr aus dem Staate, besonders von Jndustrieerzeugnissen größer sein sollte als die Wareneinfuhr. Ausländische Händler und aus- ländische Waren sollten vom Staate möglichst ferngehalten werden. Solche Wirtfchastsziele konnten in Verbindung mit den erhöhten Zöllen den Bozner Messen, die auf den internationalen Warenaustausch ange- wiesen waren, nur abträglich sein. K. Josef II. ließ durch eine Hofdepntation die Vorstellungen der Stände und des Merkantilmagistrates

ins Land einführen, damit aber auf den Bozner Märkten nur Großhandel treiben. Diese Waren wurden auf dem Grenzzollamt gestempelt und beim Hauptmautamt in Bozen für den Kaufmann ein eigenes Conto eröffnet', in welchem seine Waren eingetragen wurden. Für deu ver- kauften Teil feiner Waren mußte.der Kaufmann dem Käufer einen Zettel aus- stellen, welchen letzterer samt der Ware zum Hauptmantamt bringen 'mußte, wo die betreffende Warenmenge vom „Conto' des Kaufmannes abgestrichen wurde. Blieb die Ware

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Pagina 116 di 202
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: S. 991 - 1188
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/2
ID interno: 132994
, die Metallwerke, Spinnereien, Samt- und Seidenmanu fakturen, welche auf den Ankauf der venetianischen Rohprodukte und den Verkauf der Fabrikate nach Venedig angewiesen waren, würden den größten Schaden erleiden. Bozen sei der wichtigste Mittler zwischen der österreichischen Industrie und dem italienischen Konsumenten. Der öster reichische Fabrikant habe nicht die Erfahrung und das Geschick, mit dem Italiener geschäftlich zu verhandeln, wie es der Bozner Handelsmann besitze. Die Bozner Messen trügen dem Staate

und aus ländische Waren sollten vom Staate möglichst serngehalten werden. Solche Wirtfchaftsziele konnten in Verbindung mit den erhöhten Zöllen den Bozner Messen, die auf den internationalen Warenaustausch ange wiesen waren, nur abträglich sein. K. Josef II. ließ durch eine Hofdeputation die Vorstellungen der Stände und des Merkantilmagistrates überprüfen. Die Hofkanzlei nahm die Klagen dieser beiden Instanzen günstig auf, erklärte die Zölle als zu hoch und die Zollgebarung als zu beschwerlich für die Kaufleute

. K. Josef hob daher die Zollordnungen von 1780 auf (1. Nov. 1783) und setzte die Zollordnrmg für Tirol von 1766 mit einigen Abänderungen wieder in Kraft. Die all gemeine Zollordnung K. Josefs vom 27. Sept. 1784 überbot die Schutz- *) Fremde und einheimische Kaufleute durften fremde Tücher und Seiden waren, Gold- und Silberborten ins Land einführen, damit aber auf den Bozner Märkten nur Großhandel treiben. Diese Waren wurden auf dem Grenzzollamt gestempelt und beim Hauptmautamt in Bozen für den Kaufmann

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