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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 586 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
zur Errichtung einer Staatsbank in Wien nach dem Muster des venezianischen Banco del giro, d. i. einer Umschreibe- bank,***) die denselben Namen trug (15. Juni 1703). Sie wurde unter die Leitung eines staatlichen Bankkollegs gestellt und erhielt eine Jahres- dotation von vier Millionen sl. aus den Kontributionen der österreichischen und ungarischen Länder zugewiesen. Bis zu diesem Betrage war die Hos- kammer berechtigt, den Staatsgläubigern Anweisungen aus die Bank auszustellen, die giriert

, d. i. auf andere übertragen werden konnten und von jedermann an Zahlungs Statt angenommen werden sollten. Alle Wechsel von Kausleuten sollten bei 10°/ 0 Strafe durch den Banco laufen. Fast sechs Millionen fl., meist Forderungen der Oppenheimschen Konkurs- masse, wurden auf den Banco überwiesen. Die Übergabe der versprochenen Dotation erwies sich als unmöglich. Mit Patent vom 3. Juni 1704 wurde die Anstalt in einen D »Itev di giro e <3 i affrancazione, d.i. AMedigiings- und Befreiungsbanco umgewandelt. Die Dotation

sollte auf jährlich 5V 2 Mill. fl. erhöht und aus gewissen Kameralgesällen angewiesen werden, ferner sollten Staatsschulden bis 40 Mill. fl. dem Banco zur Tilgung über- wiesen, von diesem in 12 Jahren allmählich getilgt werden. Die früheren Zwangsbestimmungen wurden aufgehoben. Doch konnte die zugesicherte Dotation nur zum kleinsten Teile wirklich übergeben werden. Die beab- sichtigte Staatsschuldenüberweisung unterblieb. Im September 1705 mutzte die Einstellung aller Bankzahlungen verfügt werden.f) K. Joses

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Pagina 177 di 202
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: S. 991 - 1188
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/2
ID interno: 132994
einer Staatsbank in Wien nach dem Muster des venezianischen Banco del giro, d. i. einer Umschreibe- bank,***) die denselben Namen trug (15. Juni 1703). Sie wurde unter die Leitung eines staatlichen Bankkollegs gestellt und erhielt eine Jahres- dotation von vier Millionen fl. aus den Kontributionen der österreichischen und ungarischen Länder zugewiesen. Bis zu diesem Betrage war die Hof kammer berechtigt, den Staatsgläubigern Anweisungen auf die Bank auszustellen, die giriert, d. i. auf andere übertragen

werden konnten und von jedermann an Zahlungs Statt angenommen werden sollten. Alle Wechsel von Kaufleuten sollten bei 10% Strafe durch den Banco laufen. Fast sechs Millionen fl., meist Forderungen der Oppenheimschen Konkurs masse, wurden auf den Banco überwiesen. Die Übergabe der versprochenen Dotation erwies sich als unmöglich. Mit Patent vom 3. Juni 1704 wurde die Anstalt in einen Banco digiro e di affrancazione, b.i.SM&IeÖigungg* und Befreiungsbanco umgewandelt. Die Dotation sollte auf jährlich 51/2 Mill

. fl. erhöht und aus gewissen Kameralgefällen angewiesen werden, ferner sollten Staatsschulden bis 40 Mill. fl. dem Banco zur Tilgung über wiesen, von diesem in 12 Jahren allmählich getilgt werden. Die früheren Zwangsbestimmungen wurden aufgehoben. Doch konnte die zugesicherte Dotation nur zum kleinsten Teile wirklich übergeben werden. Die beab sichtigte Staatsschuldenüberweisung unterblieb. Im September 1705 mußte die Einstellung aller Bankzahlungen verfügt werden, f) K. Josef I. entschloß sich daher

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