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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Pagina 42 di 280
Autore: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Luogo: Wien
Editore: Holzhausen
Descrizione fisica: 310 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Soggetto: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Segnatura: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
ID interno: 160301
Ger. Karneid u, Steineck. — Stadt- u. LG-. Gries u. Bozen, — Ger. Neuhaiis. 77 ebenfalls an Tirol übergegangen war, wurde es mit dem Landgericht vereinigt. Dasselbe Schicksal ereilte auch das ehemals selbständige Ge richt in der Wangergasse zu Bozen. Das Landgericht Gries behaup tete vom Anfange an, jedenfalls als Erbteil seiner Stellung im Kern der alten Grafschaft, die Kriminalgerichtsbarkeit iiber die Gerichte Jenesien, Mölten und Fl aas. Mölten ist aber später an das Gericht Neuhaus sclmb

- pfüelilig geworden. 81. Gericht Jenesien. Die erste direkte Erwähnung, daß Jenesien ein eigenes Gericht bilde, ist aus dem Jahre 1276, die Loslösung desselben vom Landge richte Gries muß aber nach der Geschichte des letzteren bedeutend frü he s' erfolgt sein ; daß Jenesien einmal dem Gerichte Mölten angeli ort habe, ist jedoch unwahrscheinlich. Im Jahre 1276 und später machte das Hochstift Trient noch Ansprüche auf den Mitbesitz an dem Gerichte Jenesien geltend, faktisch war aber dieses damals

Neuhaus bei Terlan als Mittelpunkt ge bildet hatte, wurde die Ausübung der gewöhnlichen Gerichtsbarkeit im engeren Bereiche seines Vevwaltungssprengels, nämlich des speziell zur Erhaltung des Schlosses dienenden Bezirkes, nachweisbar seit 1315 über tragen und so ist das Gericht Neuhaus entstanden. Das Gericht Mölten, das ursprünglich nach Gries schubpflichtig war, ist erst später — ver mutlich nach dem Jahre 1585 und vor dem Jahre 1733 — zum Ge richte Neuhaue in das Schubverhältnis gebracht worden

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