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Libri
Categoria:
Geografia, guide , Storia , Südtiroler Dorfbücher
Anno:
2006
Heimatbuch Altrei
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Pagina 88 di 887
Autore: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Luogo: Altrei
Editore: Gemeinde Altrei
Descrizione fisica: 880 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. 875 - 880
Soggetto: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Segnatura: II 239.663
ID interno: 414887
der Kirche „ain Yhrn Wein“ {1 Bozner Yhrn entsprach 77,81 Litern) auf dem Hofe an die Altreier auszuteilen. Dieser Naturalzins lastete nachweislich bereits im Jahre 1552 auf einem zum Schmiedhof gehörenden Glener Weingut, „in der Stübl“ genannt. Im Jahre 1552 hatte der damalige Schmiedhofbauer „Baiser Schmied, den man nennt Baiser Marckh“ mit dem damaligen Kirchenprobst „Peter Werdt“, mündlich und per Handschlag die endgültige Ablösung dieser Weinzinslast vereinbart und zwar gegen die Entrichtung

einer einma ligen Summe von 22 Gulden „zu Unnderhalt unnd bösserung der Khirchen “. Im Gegenzug sollten die jeweiligen Altreier Kirchpröbste fortan selbst jährlich eine „Yhrn Wein “ mit den Einkünften aus den Kirchengütern (Wiesen und Äcker in Altrei) ankaufen und dann verteilen. Diese im Jah re 1552 mit Peter Werth nur mündlich getroffene Abmachung wurde auf Betreiben eines späte ren Kirchprobstes, nämlich des „Christi Lochmann genannt am Platz“ (also Amplatz), mit Vertrag vom 24. Juli 1557 schriftlich

abgesichert. Natürlich mußten bei so einem Handel damals sämtli che Altreier „Nachbaren“ (= Höfebesitzer) um ihr Einverständnis gefragt werden. Diese waren vorsichtig und sie bestanden daher auf Einfügung folgender Klausel in den Vertrag: „ Unnd Jnn- sonderhait anheut durch die Nachbern beredt unnd ausgedingt worden, das solcher obernannter Zins nunhinfüron järlichen durch die Khirch mit guetn unnd nit znichtn Wein, alsdann bisher zu Zeiten bschechen, ausgreicht werden solle. Wo aber solches nit

der massen bschehen wird, solle ein ersame nach- paurschafi macht undgewalt haben, ain anderen guetn Wein, was Jnen gefällig, zu khauffen, den aber die Khirch, der wo solcher wein durch ain Kirchprobst vernachtheilt oder verwarlost worden wäre unnd sich dasselb augenschaindlich befindt, durch den Khirchprobsten selber von seinem aigenen guet der Nachperschaft one schaden bezalen solle“. Im Anhang dieses Vertrages ist hinzugefügt: „Bey Auf richtung dieser Urkhundt ist gewesen die ganntz Nachpaurschajft

der Altreier Kirche, das heißt auf Rechnung des jeweiligen Kirchprobstes, selbst einen „gefälligen“, also ei nen qualitativ guten und einwandfreien Wein ankaufen zu können, falls die Qualität des vom

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Categoria:
Geografia, guide , Storia , Südtiroler Dorfbücher
Anno:
2006
Heimatbuch Altrei
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Pagina 411 di 887
Autore: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Luogo: Altrei
Editore: Gemeinde Altrei
Descrizione fisica: 880 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. 875 - 880
Soggetto: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Segnatura: II 239.663
ID interno: 414887
- der wohlhabende Lienhardt am Orth stiftete mit seinem am 30. Dezember 1602 eröffneten Te stament, „der ganntzen Gemain auf Altreu seiner Seel zu Hilfunnd zu Trost Jerlichen Als ain Al- mueßen (...) als ain halben Yhren wein und soviel Prots von ainern Star Meel“ auszuteilen (EV). Dieses Legat lastete folglich auf dem Tschafashof, bis dessen Inhaber — Georg am Orth - das selbe durch die Zahlung einer einmaligen Ablösesumme in Höhe von 60 Gulden zu Händen des Kirchprobstes im Jahre 1654 tilgte

und der Altreier „Gemain“ zugesprochen wurde (EV); - im Jahre 1607 vermachte Peter am Platz (vom Stoffl-Walchenhof), „aus guetem christlichen Ey- fer“ heraus, der Pfarrkirche in Fleimbs 10 fl, der Kirche zu Caverlon ebenfalls 10 fl, der St. Vigi- likirche zu Trient 4 fl und zu Händen des Kirchprobstes von Altrei das nötige Geld, um 35 Jah re lang „am St Marxentag (25. April) bey der Kirchen auf Altreu 1 Yhrn Wein und drei Star Korn “ auszuteilen. Nach 35 Jahren könnte, gemäß gemachter Verfügung, das Almosen

auch eingestellt werden, dafür müßten die Zinsen des Kapitals aber fortan „der Khirchen zuguete kommen“ (EN)-, - mit Testament vom 23. Februar 1654 verpflichtete Peter am Orth jeden seiner drei Söhne dazu, drei Jahre lang je „ain gülden der Kirchen alhir“z\x schenken, sowie „dreißig Messen Gregoriani, wie auch an heilligen Ostertag ain almussen als ain Yhre Wein und von Zway Star Korn das Proth“ (EV); - unterm 24. September 1662 verordnete Hans Lochmann in seinem Testament „man soll von seinem Vermigen

das Pildnis als Gott dem Vater, welliches er dem Pilthauer (...) bezalt hat, von neu em vergidten undpesser ziren lassen, auch den altar des heilligen rosenkranzes ...“. Außerdem stif tete Lochmann bei jener Gelegenheit „30 Messen Gregoriani“ sowie „ein Allmuessen auf drei Jar lanng (...) von drey Star Khorn das Prot und ain Yhrn gueten Wein, an dem heilligen Christtag Abenndt auszugeben “ (EV); - ein Legat der Helena Roafferin (Reiffer) zugunsten der Altreier Kirche geht aus einer Urkunde vom 1. Dezember

1674 indirekt dort hervor, wo festgehalten wurde, daß der Altreier Christoph Roaffer des Vitus der Altreier Kirche 80 Gulden schuldig sei (50 Gulden für geliehenes Geld, 20 Gulden aus dem Legat der verstorbenen Hellena Roafferin und 10 Gulden Kapital für einen Zins von einem halben Star Roggen, den er der Kirche zu zinsen hatte (APA); - im Jahre 1680 bestimmte Abrahamb Lochmann testamentarisch, an jedem Weihnachtsabend „5 Jahr lang von 4 Star Roggen das Brot und 1 Yhrn Wein den armen Leuten

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Categoria:
Geografia, guide , Storia , Südtiroler Dorfbücher
Anno:
2006
Heimatbuch Altrei
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Pagina 108 di 887
Autore: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Luogo: Altrei
Editore: Gemeinde Altrei
Descrizione fisica: 880 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. 875 - 880
Soggetto: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Segnatura: II 239.663
ID interno: 414887
Dabei hatte natürlich nicht der arme Balthasar Lochmann diese im ganzen Lande gehende und überall sehr verhaßte Steuer erfunden, sondern dieselbe war vom Tiroler Landtag ein erstes Mal bereits im März 1547 wegen der Finanznot im Schmalkaldischen Krieg eingeführt worden! Auch ab Martini 1563 mußte für fünf Jahre lang pro Bozner Yhre ein Wein-Schenkungspfennig von 10 Kreuzern an eigene landschaftliche Einnehmer abgeführt werden, wobei nur der im eigenen Haushalt verbrauchte Wein ausgenommen wurde

(„ilsolito suo dazio ... cioe il duplo di quanto casa dAustria esige dai legnami trentini“! TStA). Durch den Eingriff seitens des Staates in den bis dahin mehr oder weniger ungeregelten Wein ausschank war für die Altreier aber ein weiteres Stück wertvoller Freiheit zu Ende gegangen. Bis dahin hatte es zwar auf Gerichtsebene die vom Pfleger jährlich erlassenen „Wirthsordnungen“ ge geben. Diese waren aber erstens sehr weitmaschig und es kann zudem vermutet werden, daß sich die „Gastgeber“ im abgelegenen

Leib Proth und ein Maß Wein göbn werden per 18 Kr (...) den Wein belangend, machen 84 Maß ein Botzner Yhrn (im allgemeinen entsprach eine Bozner Yhrn jedoch 96 Maß: Anm. des Verfassers) und solle selbige laut gnedigem Bevelch vom 9. Martiy anno 1673 ten das ganze Jahr hindurch durch den Weinschreiber und 2 von den Obrigkeiten)

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Categoria:
Geografia, guide , Storia , Südtiroler Dorfbücher
Anno:
2006
Heimatbuch Altrei
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Pagina 89 di 887
Autore: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Luogo: Altrei
Editore: Gemeinde Altrei
Descrizione fisica: 880 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. 875 - 880
Soggetto: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Segnatura: II 239.663
ID interno: 414887
durch den Weihbischof von Trient eingeweiht (APA). Es ist anzunehmen, daß die mit dem zitierten Vertrag beschlossene Ablösung des auf dem betref fenden Weingütl des Schmiedhofes in Gien lastenden Weinzinses alsbald wieder rückgängig ge macht wurde, da die Inhaber dieses Hofes nachweislich weiterhin — und zwar bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts herauf - einmal im Jahre auf ihrem Hofe eine „Yhrn Wein“ austeilen mußten. Möglicherweise hatte sich der seinerzeitige Vertrag mit den Kirchpröbsten nicht bewährt, sodaß

er auf Druck der Bauern wieder rückgängig gemacht werden mußte. Jedenfalls - siehe Vertrag! - wa ren es die Altreier seit undenklichen Zeiten gewohnt, am Schmiedhof einmal im Jahr einen weißen Glener Lagrein guter Qualität ausgeschenkt zu bekommen und nicht einen „znichten“ oder „ver- warlosten“ Leps! Ausgeteilt wurde - gemäß einer Notiz aus dem Jahre 1672 - dieses alljährliche „ Yhrn Wein Almusen “ auf dem Schmiedhof jeweils „am Freytag nach dem Auffartstag, so man nennt den heiligen Drei-Nägel-Tag

“ (also am Freitag nach Christi Himmelfahrt: Anm. des Verfassers). Während dieser „Almosenwein“ am Schmiedhof ursprünglich unterschiedslos an alle Altreier aus geteilt wurde, wird im Kataster des Jahres 1777 vermerkt, daß der Wein des Schmiedhofes nur an die „Armen in Althrey“ zu zinsen sei. Inzwischen hatten sich die Nutznießer also geändert, ebenso die auszuteilende Menge an Wein, die gemäß Katastereintragung nur mehr einen „ Eymer“ und neunzehn „Maß“ betrug (insgesamt an die 27 Liter)! In einem wenig später

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Geografia, guide , Storia , Südtiroler Dorfbücher
Anno:
2006
Heimatbuch Altrei
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Pagina 412 di 887
Autore: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Luogo: Altrei
Editore: Gemeinde Altrei
Descrizione fisica: 880 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. 875 - 880
Soggetto: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Segnatura: II 239.663
ID interno: 414887
- am 16. August 1687 vermachte Maria Weberin, Frau des Georg de Suan Pietro vom „Hof im Pach, sonst aber der Langeshof genannt“, jedem Altar des Gotteshauses 2 Star (insgesamt also 6 Star) Korn als ein Legat. Außerdem muß ihr Sohn Valentin di Suan Pietro 10 Jahre lang nach ihrem Tod ein Almosen von jährlich 4 Star Korn und 1 Yhrn Wein austeilen sowie ein Meßamt und 60 gregorianische Messen lesen lassen (EV); - Andree Ludwig vermachte im Jahre 1702 per Testament „fir 200 fl Messen

„3 Yhrn Glener Wein“ (228 Liter!) nach ihrem Tode (dieser erfolgte am 17. Dezember 1748) auszuteilen, ver fügte die aus Tesero stammende Domeniga Delladio, Frau des Christoph Amorth vom Hofe am Orth. Da sie eher wohlhabend war, stiftete sie, außer 93 Messen, zu ihrem Seelenheil auch noch der St. Katharinenkirche und der Rosenkranzbruderschaft ein Almosen von 78 Gulden und 18 Kreuzern. Weiters reservierte sie 24 fl 43 Kr „für die Funeralien, Tottenpar, Mahlzeit bei dem Begräbnis, ein Pfund Wax

die Statuen der Heiligen Petrus, Paulus und Joseph Nepomuk auf dem Hauptaltar habe errichten lassen; - Margareta Lochmann, Frau des Johann Amorth, verfügte in ihrem Testament vom 2. März 1773, daß „bey der Bstattung, von drei Star Korn das Proth soll ausgetheilt werden (...) und neg- sten Herbst ain heilliges Almoßen von sechs Star Korn das Proth und eineinhalb Yhrn Glener Wein sollte ausgeteillet werden“. Sie stiftete „90 heillige Messen“ und verpflichtete ihren „Ehewirt“ Jo hann Amorth, nach ihrem Tode

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