- der wohlhabende Lienhardt am Orth stiftete mit seinem am 30. Dezember 1602 eröffneten Te stament, „der ganntzen Gemain auf Altreu seiner Seel zu Hilfunnd zu Trost Jerlichen Als ain Al- mueßen (...) als ain halben Yhren wein und soviel Prots von ainern Star Meel“ auszuteilen (EV). Dieses Legat lastete folglich auf dem Tschafashof, bis dessen Inhaber — Georg am Orth - das selbe durch die Zahlung einer einmaligen Ablösesumme in Höhe von 60 Gulden zu Händen des Kirchprobstes im Jahre 1654 tilgte
und der Altreier „Gemain“ zugesprochen wurde (EV); - im Jahre 1607 vermachte Peter am Platz (vom Stoffl-Walchenhof), „aus guetem christlichen Ey- fer“ heraus, der Pfarrkirche in Fleimbs 10 fl, der Kirche zu Caverlon ebenfalls 10 fl, der St. Vigi- likirche zu Trient 4 fl und zu Händen des Kirchprobstes von Altrei das nötige Geld, um 35 Jah re lang „am St Marxentag (25. April) bey der Kirchen auf Altreu 1 Yhrn Wein und drei Star Korn “ auszuteilen. Nach 35 Jahren könnte, gemäß gemachter Verfügung, das Almosen
auch eingestellt werden, dafür müßten die Zinsen des Kapitals aber fortan „der Khirchen zuguete kommen“ (EN)-, - mit Testament vom 23. Februar 1654 verpflichtete Peter am Orth jeden seiner drei Söhne dazu, drei Jahre lang je „ain gülden der Kirchen alhir“z\x schenken, sowie „dreißig Messen Gregoriani, wie auch an heilligen Ostertag ain almussen als ain Yhre Wein und von Zway Star Korn das Proth“ (EV); - unterm 24. September 1662 verordnete Hans Lochmann in seinem Testament „man soll von seinem Vermigen
das Pildnis als Gott dem Vater, welliches er dem Pilthauer (...) bezalt hat, von neu em vergidten undpesser ziren lassen, auch den altar des heilligen rosenkranzes ...“. Außerdem stif tete Lochmann bei jener Gelegenheit „30 Messen Gregoriani“ sowie „ein Allmuessen auf drei Jar lanng (...) von drey Star Khorn das Prot und ain Yhrn gueten Wein, an dem heilligen Christtag Abenndt auszugeben “ (EV); - ein Legat der Helena Roafferin (Reiffer) zugunsten der Altreier Kirche geht aus einer Urkunde vom 1. Dezember
1674 indirekt dort hervor, wo festgehalten wurde, daß der Altreier Christoph Roaffer des Vitus der Altreier Kirche 80 Gulden schuldig sei (50 Gulden für geliehenes Geld, 20 Gulden aus dem Legat der verstorbenen Hellena Roafferin und 10 Gulden Kapital für einen Zins von einem halben Star Roggen, den er der Kirche zu zinsen hatte (APA); - im Jahre 1680 bestimmte Abrahamb Lochmann testamentarisch, an jedem Weihnachtsabend „5 Jahr lang von 4 Star Roggen das Brot und 1 Yhrn Wein den armen Leuten