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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1881
Leitfaden zur Verfassung der Reklamationen gegen die Ergebnisse der Grundsteuer-Regelung : nach dem Gesetze vom 24. Mai 1869 und den Gesetzes-Novellen vom 6. April 1879 und 28. März 1880
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Pagina 32 di 64
Autore: Neupauer, Ferdinand ¬von¬ / von einem Fachmanne
Luogo: Innsbruck
Editore: Gaßner
Descrizione fisica: 55 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich / Grundsteuergesetz ; s.Beschwerde
Segnatura: 766
ID interno: 182285
und die Käufer die Reklamation beim Gemeinde-Vorsteher oder bei der Bezirks- Schätzungs-Kommission gemeinschaftlich mündlich anmelden. Dieselbe kann aber auch schriftlich uberreicht werben. Die erstere Durchführungöart ist in dem nächstfolgenden Ver zeichnisse von Post Nr. 1 bis inklusive 3 als Beispiel erläutert. Für die schriftliche derartige Eingabe ist in der Reihe nach dem Verzeichnisse gleichfalls ein Beispiel angeführt. Es werden wol aber auch Fälle vorkommen,. daß das im Grundbesitz - Bogen

angegebene Flächenmaß mit dem wirklichen Flächenmaße der betreffenden Grundparzelle nicht übereinstimmt. Solche Fehler dürften hauptsächlich vorkommen: 1. Bei Grundstücken, welche an Flüsse angrenzen, wo die letzteren ihr Bett geändert oder in mehrere Arme verzweigt haben, ohne daß diese Milderungen geometrisch berichtigt worden wären. (Durchgeführtes Beispiel unter Post Nr. 4 im Verzeichnis; Seite 32 u. ff.) 2. Bei größeren Waldkomplexen welche bei der ursprünglichen Katastralvermefsung unrichtig

aufgenommen und bei der schnellen Durchführung der Reambnlirnng übersehen und nicht berichtigt wurden. (Durchgeführtes Beispiel unter Post Nr. 5. im nach stehenden Verzeichnisse.) 3. Bei Riedern, durch welche öffentliche Wege, Straßen und Eisenbahnen gebaut wurden, wenn das hiedurch geänderte Flächen maß der betreffenden Grundstücke noch nicht berichtigt erscheint. (Beispiel unter Post Nr. 6 lind 7 im Verzeichnisse.) 4. Bei Orts- und andern Gründen, wo neue Gebäude er baut, oder in Ortschafteil

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1881
Leitfaden zur Verfassung der Reklamationen gegen die Ergebnisse der Grundsteuer-Regelung : nach dem Gesetze vom 24. Mai 1869 und den Gesetzes-Novellen vom 6. April 1879 und 28. März 1880
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Pagina 30 di 64
Autore: Neupauer, Ferdinand ¬von¬ / von einem Fachmanne
Luogo: Innsbruck
Editore: Gaßner
Descrizione fisica: 55 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich / Grundsteuergesetz ; s.Beschwerde
Segnatura: 766
ID interno: 182285
aus Wollenstem verkauft und ersuche dieselbe in meinem Bogen Zu löschen und in seinen Grundbesitzbogen Nr. 16 einzustellen. » » « , » s »»«»»»«» Anton Federer aus Oberaicha. sZu Post-Nr. 3 im Muster-Verzeichniß^ Laut Urkunde vom . . . . . - hat nur Josef Kritzinger (Danml) ans Wolkenstein die Grundparzellen Nr. 5, 112 u. 335 abgetreten. Da diese drei Grundparzellen in meinein Grundbesitz- bogen Nr. 26 ausgelassen sind, so rettami re ich die Einstellung der selben in meinen Besitzbogen. Georg

Nabensteiner aus Unteraicha. sZu Post-Nr. 4 im Muster-Verzeichnis Auf Grund des Tausch-Vertrages vom habe ich Gefertigter die Grund -Parzellen Nr. 920, 1207 und 1501 in der Gemeinde Wolkenstein an Johann Pans, Eigenthümer von Cat. Nr. 13 in Wolkenstein, übergeben und ersuche demnach, die selben in meinem Grundbesitzbogen Nr. 80 zu streichen und in den Bogen Nr. 14 einzutragen. ...... am ........ Johann Lobis, Grundbesitzer aus Ums. j^Zn Post-Nr. 5 im Muster-Verzeichnis Die GrundparZclle Nr. 125

in der Gemeinde Wolkenstcin habe ich laut Vertrag vom 1680 vom Grundbesitzer Josef Wörndle (Nagitt) Cat. Nr. 14 ans Groden angekauft und ersuche diese Parzelle im Bogen des Josef Wörndle zu löschen und in meinem Grundbesitzbogen Nr. 23 Zu verzeichnen. Wolkenstein am - Peter Oberhöller. j^Zu Post-Nr. 6 im Mllster-Verzeichuiß^ In meinem Grundbesitzbogen Nr. 13 der Gemeinde Wolken stern stub die Gmnd-Pmzellen Nr. 9ö, 97, 1115 und 1207 ein-

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1881
Leitfaden zur Verfassung der Reklamationen gegen die Ergebnisse der Grundsteuer-Regelung : nach dem Gesetze vom 24. Mai 1869 und den Gesetzes-Novellen vom 6. April 1879 und 28. März 1880
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Pagina 24 di 64
Autore: Neupauer, Ferdinand ¬von¬ / von einem Fachmanne
Luogo: Innsbruck
Editore: Gaßner
Descrizione fisica: 55 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich / Grundsteuergesetz ; s.Beschwerde
Segnatura: 766
ID interno: 182285
- und Straßen-Bau) bildet. Die Richtigstellung eines derartigen Fehlers muß von dem be- theiligteu Grundsteuerträger begehrt werden. (Solche Beispiele sind unter Post-Nr. I, 2 und 3 im nachfolgenden Verzeichnisse durch geführt.) e. Eö wird vorkommen, daß einzelne ganze Parzellen und Parzellen-Abschnitte vertauscht oder verkaust wurden ,in den betref fenden Gruudbesitzbogen aber dieser Tausch oder Kauf nicht berück sichtigt erscheint, wodurch im ersten Falle alle hieran betheiligten Parteien Schaden erleiden

können, im letztern Falle aber der Ver käufer durch seinerzeitige Bemessung von größeren Steuern benach teiligt wird. Die Berichtigung eines solchen Fehlers muß gleichfalls verlangt werden. (Beispiele unter Post-Nr. 4 und 7 im betreffenden Ver zeichnisse ersichtlich.) ck. Wurden in dem Besitzbogen eines Grundsteuerträgers eine oder mehrere ihm gehörige Grundparzellen nicht eingetragen, so muß er die Einstellung der ausgelassenen Parzellen urgiren. (Beispiel Müer Postà S des Verzeichnisses^ e. Es werden sich Fälle

ereignen, daß eine oder mehrere Grundparzellen in dem Grundbesitzbogen eines Landwirthes einge tragen erscheinen, welche er nur Zur Halste oder mit mehreren Grundbesitzern gemeinschaftlich benützt. Zn diesem Falle muß er die Ausscheidung solcher Grundparzellen aus seinem Bogen begehren und die Einstellung derselben in einen separaten Grundbesitzbogen, auf welchem die Anzahl der Miteigentümer verzeichnet sein muß, verlangen. (Beispiel unter Post-Nr. 6.) Die Reklamation betreffs der Richtigstellung

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