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Libri
Categoria:
Tecnologia, matematica, statistica
Anno:
1909
¬Die¬ Anfänge des Postwesens und die Taxis
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Pagina 252 di 356
Autore: Ohmann, Fritz / von Fritz Ohmann
Luogo: Leipzig
Editore: Duncker & Humblot
Descrizione fisica: XI, 342 S., 2 Bl. : graph. Darst., Kt.
Lingua: Deutsch
Commenti: Teilw. zugl.: Bonn, Univ., Diss., 1908
Soggetto: p.Thurn und Taxis <Familie> ; s.Post ; z.Geschichte 1489-1516
Segnatura: I 329.354
ID interno: 591020
der junge Karl, der seit einem Jahre selbständig die Niederland 6 beherrschte, König von Spanien und Neapel. Zur Organisation der Posten für sein ganzes Herrschaftsgebiet schloss er mit Franz und Baptista den gleich zu besprechenden Postvertrag vom 12. November 1516, Durch Urkunde vom 30. November 151? aus Valladolid gab er dem Baptista dann die Anwartschaft auf das Amt eines obersten Post- und Kuriermeisters in allen seinen Landen 1 ), Fast unmittelbar danach muss Franz von Taxis ge storben

sein. Denn schon am 20. Dezember erwirkte Baptista in Valladolid für sich und seinen Bruder Maffeo von dem spanischen König einen Postvertrag (s. u.), welcher im wesentlichen den 1516 mit Franz abgeschlossenen erneuerte. Baptista war damals selbst in Spanien und postierte dann Anfang Januar 1518 nach Deutsch land zurück 2 ). Am 28. August 1518 wurde er mit seinen Brüdern Maffeo und Simon von der Königin Johanna und ihrem Sohne Karl für alle von ihnen beherrschten Reiche naturalisiert und mit der obersten

Leitung ihrer Posten betraut 3 ). 1519 brachte er die Nachricht von der Wahl Karls zum römischen Könige (28. Juni m zwei Tagen zum Brüsseler Hof 4 5 Am 14. Juni 1520 gab ihm Karl V. eine offizielle Bestallungsurkunde als „chief et maistre general de nos postes par tous nos royaumes, pays et seigneuries“ s IV die sachlich gegenüber den Verträgen von 1516 und 17 nichts Neues enthält. Während Baptista in Flandern als dem Mittelpunkt der Taxis- schen Posten ansässig blieb, siedelte sein Bruder Maffeo

dauernd nach Spanien über, wo die Taxis seit dem Regierungsantritt Karls und dem damit zusammenhängenden Postvertrag von 1516 ein neues Feld der Betätigung fanden. Dass er vorher schon auf deutschem Boden den Habsburgern gedient hat, können wir nicht unmittelbar beweisen, aber der Adelsbrief von 1512, der auch ihn ausdrücklich mit nobilitiert, spricht dafür. 1517 sckliesst Karl als König von Spanien zu Valladolid den Vertrag mit Baptista und Maffeo de Tasis, „sus capi tan es y niac- stros de postas

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Libri
Categoria:
Tecnologia, matematica, statistica , Economia
Anno:
1929
¬Die¬ Fugger als Montanindustrielle in Tirol und Kärnten : ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte des 16. und 17. Jahrhunderts.- (Studien zur Fuggergeschichte ; 8)
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Pagina 218 di 516
Autore: Scheuermann, Ludwig / von Ludwig Scheuermann
Luogo: München [u.a.]
Editore: Duncker & Humblot
Descrizione fisica: 500 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Montanindustrie ; z.Geschichte 1500-1700 ; <br />g.Kärnten ; s.Montanindustrie ; z.Geschichte 1500-1700
Segnatura: II 102.194
ID interno: 87456
206 IV. Vom der Jenbacher Gründung bis zu Katzbecks Ausscheiden, 1565—1578. aller vnd ieder ierer haab vnd güeter, nichts dauon aussgenomeii». Als- dann das Handelshaus zusammenbrach, entwich Hans Langenauer vor seinen Gläubigem nach Graz und erlangte von Erzherzog Karl, daß er einige von seinen Räten nach Augsburg entsandte mit dem Auftrag, zwischen den Fuggern und sonstigen Gläubigern einen gütlichen Ver gleich herbeizuführen. Daraus entwickelte sich dann ein jahrzehntelanger Rechtsstreit

zwischen Anton Fuggers Erben, die den ganzen Haugschen Anteil im Jenbacher Handel mit Beschlag belegt hatten, und Erzherzog Karl bzw. nach dessen Tod Erzherzog Ernst. Bei den Augsburger Ver handlungen mutete man den Fuggern zu, die übrigen Gläubiger mit 80.000 fl. abzufinden, wogegen sie im Besitz der beschlagnahmten Werte bleiben sollten. Man stützte sich dabei vor allem auf die Priorität der erzherzoglichen Verweisung, während sich die Fugger darauf versteiften, daß diese Verpfändung den Haren Bestimmungen

der Jenbacher Ge sellschaftsverschreibung widersprach, also keine Rechtsgültigkeit hatte. Sie lehnten daher den Vorschlag ab und betonten überdies, daß sie den. Haugschen Anteil in ihrer Gesellschaft nicht als Eigentum, sondern nur pfandweise innehätten, also unbeschadet ihrer eigentlichen Forderungen. Man sieht hier deutlich ihr Widerstreben gegen eine weitere Bindung an den Tiroler Bergbau. Ich kann aus dem endlosen Rechtsstreit hier nur das Wichtigste anführen. 1578 berief Erzherzog Karl

eine Generalversammlung der Haugschen Gläubiger ein, welche dann die Anberaumung eines Rechts tags nach Wien durchsetzte. Dort handelte es sich vor allem um 47.000Ü., welche die Haug-Langenauer seinerzeit dem Kaiser auf ihre Neu-Sohler Kupfergefälle dargeliehen hatten und die dann den Fuggern in Abschlag ihrer Forderungen an die ehemaligen Mitgesellschafter ausbezahlt worden waren. Der Anwalt des Erzherzogs Karl machte Priorität geltend, wurde Jedoch abgewiesen, und als er darauf Berufung einlegte, bestätigte

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