¬Die¬ Aufhebung der Klöster in Innerösterreich : 1782-1790 ; ein Beitrag zur Geschichte Kaiser Joseph's II
32 II. Ti,- Attiliet'uiisU'^sfhe von >?^, bestehend aus dem LandeSäzcf, dein Camcralreferenten, einem weltlichen und einem geistlichen Verordneten. Die Commission hält in der Woche zwei Sitzungen.' Diese Decretc wurden sogleich an die Gàrnien in Prag, Brünn, Graz. Görz, Innsbruck, sowie an die Landes regierungen in Freiburg für die Vorlande, in Wien und Linz verschickt. Der Gouverneur ordnete die „KlosteranfhebungS- commission' an; diese bestimmte für jedes Kloster einen beson deren Commissar
der Güter, Gebäude, Kircheuschähe, Bücher nnd Handschriften. Es war dies ein zeitranbendes Geschäft, welches oft Wochen und Monate lang dauerte. Der Commissar erstattete dann seinen Bericht, welcher der LandcSstellc und Hofkanzlei vorgelegt wurde. Eine Defraudation konnte nicht leicht vorkommen, alles war geschäftsmäßig geordnet, jedem Betrug oder Widerstand vorge- ') 5's»rmuln, Wien, C, A. Graz, Zt. Ä.