Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
, dm kein anderes Gericht in Deutsch- land hatte, und dieses erhielt sich bis zum Jahre 1681, wo Kaiser Leopold o. auch für Markt und Gericht Kaltem die tirolische Landesordnung einführte, doch mit einigen Beschränkungen, die als die Freiheiten desselben erscheinen (Innsbruck, Wagner, 1683). Unter der Pflegschaß des Hans von Castelbark kam obige Ge meinde-Ordnung zu Stande und deren Ergänzung unter der Pflegschaft des Leonhard von Weineck. Im Jahre 1453 bevollmächtigten ' im Kamen äer ganzen Gemeinde Math, im Winkel
im Mittelalter nur einmal, im Heiratsverlrage Herzog Sigmunds vom Jahre 1448, wo er seine Gemahlin Eleonora, mit Morgengabe und Heiratsgut avf dies Gericht verweist, den Namen appidum (Bibl, tirol. D. 227, IV, f. 9), sonst heisst er immer villa oder Dorf \ und selbst die Chronisten Burglechner und Wolkenstein nennen ihn noch so; in den obgenetnnlen „Freiheiten ü vom Jahre 1681 wird er „Markt* genannt, Mit den Gemeinden- und Gerichtsbezirken Tramin und Curtatsch gemein hatte Kaltem das sogenannte Traminer