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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Pagina 11 di 96
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: München
Editore: Beck
Descrizione fisica: S. 161 - 252
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Soggetto: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Segnatura: II 268.079
ID interno: 495618
911. das nur als der Beginn einer neuen Königsdynastie gelten kann, weiter geführt worden ist. Das gilt auch für die Geschichte des bäuerischen Stammes im Besonderen'. Der Titel „princepZ'. Fürst, war im früheren Mittelalter für den Herzog keine besondere Auszeichnung, denn als solche galten «außer Hm und den Bischöfen auch die Grafen und vielleicht auch die Edlen. Daher wird Herzog Tassilo 763 „Zummus princeps'. der 'höchste Fürst genannt. Wenn aber Herzog Heinrich der Löwe 117? als „pnneeps

et iuàx provi nei se'. Fürst und oberster Richter des Landes Baiern bezeichnet wird (Spindler S. 177), so dürste sich hierin schon der neue Sprachgebrauch, wie er von da ab in Geltung blieb, ankündigen, daß nämlich nur die vom deutschen König mit Fahne oder Szepter direkt belehnten Herzoge und Bischöfe, sowie Mark- und Landgrafen als Fürsten galten, und zwar als Reichsfürsten in ihrer Stellung gegenüber dem Reiche, und als Landesfürsten gegenüber dem Lande und dessen Insassen. S eit 1137

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