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Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1910
¬Das¬ Dekanat Passeier und Schlanders und die deutschen Seelsorgen in den italienischen Dekanaten und Landesteilen der Diözese Trient. General-Register.- (¬Der¬ deutsche Antheil des Bisthums Trient ; Bd. 5)
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Autore: Atz, Karl ; Schatz, Adelgott ; Thaler, Joseph (Schriftsteller) [Vorredner] / topographisch ; historisch ; statistisch und archäologisch beschrieben und hrsg. von Karl Atz und Adelgott Schatz. [Vorw.: Josef Thaler]
Luogo: Bozen
Editore: Auer
Descrizione fisica: 334 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Xerokopie
Soggetto: g.Passeier <Dekanat> ; <br />g.Schlanders <Dekanat>
Segnatura: II 5.562/5
ID interno: 105519
2 Sweden enìssicàn M. Lwn- hard, um in à Kiìche wn Moos GytttSdienst M halten, die Toten zu begraben u. dgl.2) In der ersten Hülstö dös 17. Jahrhunderts kam es endlich Zur Errichtung einer selbständigen Seelsorge an der alten Marien kirche zu Moos. Als nämlich Peter Bello, Bischof Hierapolis, Weih bischof und Generalvikar von Trient, 1621 nach St. Leonhard zur Visitation kam, stellten ihm die Gemeinden Moos, aus Stuls, in Pill und Hintersee vor, daß der Weg zu ihrer Pfarre St. Leon hard so weit sei

den Gottesdienst halten und die Sakramente spenden sollte. Da aber die neu zu errichtende Kuratie der der Kom ture! zu Trient zugehörigen Deutschordens-Psarre St. Leonhard unterworfen, und somit der Landkomtur Ulrich von Wolkenstein der eigentliche Pfarrer war, so wurde mit diesem nnd mit den Erben des Karl Fuchs als Gerichtsherrschast deswegen verhandelt und da diese beiden gegen die Errichtung einer Kuratie nicht nur keine Einwendung erhoben, sondern dazu ihre mögliche Hilft zu leisten sich willig

. — 2) Me besagten Gemeinden besorgen die Herstellung und Einhaltung des Widums; die Gerichtsherrschast schlägt bei einer jeweiligen Vakatur dem Landkomtur einen tauglichen Priester vor und dieser präsentiert ihn dem Bischof zur Approbation; ist diese erfolgt, so soll der Deutschordenspfarrer von St. Leonhard denselben in Gegenwart der Gerichtsherrschaft installieren, ihm seine verbrieften Verpflichtungen vor lesen, und dann aus den Händen der Gerichtsherrschast ihm die Kirchen- schlüssel einhändigen. Der Kurat

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