Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Autore:
Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo:
Bozen
Editore:
Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica:
383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua:
Deutsch
Commenti:
Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto:
g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura:
II 282.118
ID interno:
524563
es sei denn, die Partei, die eine Interesse an der Überset zung hat, verzichtet darauf, worauf die Protokollierung nur in der verwendeten Sprache erfolgt (Art. 16, Abs, 4 u. 6, DPR 574/1988). Die Schlüsselbestimmung in der jahrelang heiß umkämpften Frage des Sprachgebrauchs durch Rechtsanwälte anderer „Muttersprache“ ist eher unscheinbar und vergleichsweise knapp und kurz in Art. 16, Abs, 2 (ehemals Art. 15, Abs. 5) enthalten. Sie gilt nur für die von der Prozesspartei selbst gewählten
zung und eine Protokollierung in der Prozesssprache, außer die Partei, die Interesse an der Übersetzung hat, verzichtet darauf, worauf das Protokoll nur in der verwendeten Spra che abgefasst wird. Von den Durchführungsbestimmungen nicht vorgesehen ist die Möglichkeit, dass ein italienischer Anwalt in einem deutschen Prozess geladene Zeugen auf italienisch befra gen kann. Die Fragen müssen deshalb aus der Mutterspra che des Verteidigers in jene des Zeugen übersetzt werden, wozu eher