¬Das¬ Gsieser Tal : ein Südtiroler Hochtal im Spannungsfeld zwischen Tradition und Zukunft
verlauf am Talabschluß angegeben: „... Gschies- ser Joch, ... auf dem Ramstall, ... nach dem Ridel hin auff Pafoy, ... nach dem Ridel auff dy Alt Kasser, ... auf Tscharnieds Veldt ..." (Stolz, Landesbeschreibung, 611). Auf jeden Fall um 1500, sicherlich aber wohl schon seit Bestehen des Landgerichtes Welsperg unter görzischer Oberhoheit Ende des 13. Jahr hunderts war Gsies also eine politische Einheit, da es als Ganzes zum Landgericht Welsperg gehörte. Die Vereinigung der beiden Talseiten
kirchlicher Gemeinden gültig blieb (s. u.). Zurück zur Entwicklung des Landgerichtes Wels perg, der für unser Tal für die folgenden Jahrhun derte bestimmenden politischen Untereinheit. Der Sitz des Landgerichtes Welsperg war nicht auf Schloß Welsperg, sondern im Ort Welsberg. Gelegentlich waren die Herren von Welsperg von den Görzer Grafen als Richter im Landgericht Welsperg eingesetzt. (Stolz, Landesbeschrei bung, 608). Als das Richteramt im Jahr 1376 an Georg von Welsperg nicht mehr verliehen wurde
und die Herren von Welsperg das Richteramt im gleichnamigen Landgericht damit verloren, wur de der Gerichtssitz zunächst nach Niederdorf und dann nach Toblach verlegt. Südlich von Toblach hatte sich schon früher (belegt u.a. durch eine görzische Urkunde aus dem Jahr 1307), der Gal gen des Gerichtes Welsperg befunden, und zwar an der Grenze des Gerichtes im Gemärk zwi schen Schluderbach und Peutelstein. Auch nach der Verlegung hieß das Gericht, unabhängig vom neuen Gerichtssitz, nach wie vor Landgericht
Welsperg. Das Landgericht Welsperg blieb auch bestehen, als im Jahr 1500 nach dem Tod des letzten Gör zer Grafen Leonhard das bisher görzische Puster tal zur Gefürsteten Grafschaft Tirol kam und da durch Teil der österreichischen Hausmacht der Habsburger wurde, die 1363 die landesfürstliche Gewalt über Tirol übertragen bekommen hatten (Riedmann, Tirol, 453). An Kompetenzen mußte es lediglich Zuständigkeiten im Steuerwesen und in der Landesverteidigung an das jetzt geschaffe ne Verwaltungs- „Viertel
“ Pustertal in der Graf schaft Tirol abtreten. Dieses war zweigeteilt in ein „oberes Pustertal“ und ein „unteres Puster tal“. Zum letzteren gehörten, umgekehrt wie heute, die Gerichte, von Welsberg beginnend bis zur Grenze mit Kärnten. Ansonsten blieb das Landgericht Welsperg neben den anderen Land gerichten bis ins 19. Jh. die wichtigste Hauptglie derung in einem Amt (keine Gewaltentrennung!) für die gesamte öffentliche Verwaltung und Ge richtsbarkeit im alten Tirol, stets im Namen und Auftrag