Jakob Fugger und der Streit um den Nachlaß des Kardinals Melchior von Brixen
246 GÖTZ JfKEIBQißH VOK PÖLOTTZ hinterlassen, das gegen eine fünfprozentige Verzinsung bei den Fuggern angelegt sc-i, was der Venezianer Gesandte nach Hause meldete 1 ). So- feine war kaum anzunehmen, dass sich die Kurie an der Erbschaft für unlnteroadiert erklären würde. Dass der Papst nach dem Tode Mockaus rasch zugriff 2 ), ist sehr wahrscheinlich. Aid Julius II. einige Zeit früher das päpstliche Erb recht auf den Nachlass des Kardinal;; Raymund Peraudi, Fürstbischof von Gurk, geltend
machen wollte, hatte er die Erfahrung gemacht, da «s (hu I'ugger schneller gewesen waren und zur Befriedigung ihrer Ansprüche seine Hinterlassenschaft schon an sich gebracht hatten 3 ). Tatsache ist weiterhin, dass die Kurie in den Besitz der Fugger'schen j Schuldscheine des Kardinals Melchior von Meckau gelangte, und im j Juni 1 Julius II. dem Faktor Zink die Weisung erteilte, aus dem ; Guthaben des Toten der Kammer 0200 Dukaten auszuzahlen 4 ).' J In diesem Schreiben erklärte der Papst ausdrücklich, dass der [ Fürstbischof
kein Testament hinterlassen habe und somit der Naehlass | der Kurie verfallen sei. Ob Julius II. damit leugnen wollte, dass über- j -haupt jemals ein Testament vorhanden war oder, ob lediglich gesagt ; werden sollte, dass keine rechtskräftige letztwillige Verfügung Meekaus •' vorlag, kann dahingestellt bleiben. Es ist wahrscheinlicher, dass man ; damals bereits das Original jenes Testamentes des Kardinals Melchior ! begreiflichem Interesse und. um jegliche Anfechtungen des päpst- < liehen Erbrechts
zu vermeiden, hatte verschwinden lassen, als dass \ jen <j einzige flüchtige Abschrift, die Bernhard Sculteti vermutlich auf ; •Anordnung des späteren Kardinals und damaligen Testamentszeugen Wilhelm von Enckenvoirt herstellte 5 ), eine Fälschung oder der Ver buch zu einer solchen nein sollte. Die Kopie dürfte vielmehr gerade ■■ in der stillen Befürchtung, dass die Urkunde schnell abhanden kommen j 'Werde, angefertigt worden sein, che die Animaprovisoren Julius II. das notarielle Testament vorlegten
die Anima einen Fürsprecher, der bereit war, diese Wünsche vor Julius II. zu verfechten. Beim Faktor der Fugger konnten Enckenvoirt und Scul teti, die nach wie vor die Haupttriebkräfte in der Verteidigung des Erb anspruchs der Anima gewesen sein dürften, diese Unterstützung nicht finden. Seine Bank zeichnete zwar bei den freiwilligen Spenden, die nun für den Kirchenbau der Anima gesammelt wurden, nachdem die Aussicht auf die Haupterbschaft geschwunden war, einen erheblichen Betrag 2 ). Die Beziehungen