24 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Categoria:
Tecnologia, matematica, statistica
Anno:
1937
Deutsche Bergbautätigkeit im Fürstentum Trient am Ausgang des Mittelalters : dargestellt auf Grund des Verleihbuchs der Bergrichter zu Trient (1489 - 1507)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/87536/87536_11_object_5183383.png
Pagina 11 di 24
Autore: Hochenegg, Hans / von Hans Hochenegg
Luogo: Leipzig
Descrizione fisica: S. [437] - 456
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Deutsches Archiv für Landes- und Volksforschung ;1,2;
Soggetto: g.Trient <Hochstift> ; s.Bergbau ; z.Geschichte 1489-1507
Segnatura: III 64.781
ID interno: 87536
Zweifel darüber auskommen, indem es z. B. als ortsansässige Haus- und Grund besitzer den Anthoni Marco, den Andre di li Kalzi und den Fazin nennk, daneben aber auch „des PauernfeinLs Haus', den „Weingarten des Lienhart Vels'. Die etwa 140 Erwerber von Bergwerksrechten sind jedoch mit Ausnahme einiger Adeliger fast durchwegs als Deutsche anzusprechen. Nur etwa 20 sind darunter, deren Herkunft aus dem geschloffenen deutschen Sprachgebiet angedeutek ist. Die Mehrzahl der mit ihrem Schreibnamen

verzeichneken Männer besteht offenbar aus boden ständigen Deutschen. Auch die Meister Goldschmiede, Schlosser, Kürschner und Schneider, die wie der Schmied Hanns Rost zu Trient in der „weiten Gaffe' oder sonstwo hausten, und z. T. die Taufnamen Albrecht, Linhart, Ulreich, Ludwig führten, sind gewiß nicht als Italiener anzusprechen. Denn schon im iZ. Jahrhundert be standen zu Trient Zünfte der deutschen Handwerker. Im Jahre 148Z haben die Mitglieder der 1298 gegründeten und bis 1695 nachweisbaren „Teutzschen

Schuster Pruderschafft hi tzu Triendt' ihre Satzungen „nach gutem alten Herkommen' in der damals auch in Trient gebräuchlichen südtirolischen Mundart niedergeschrieben 27 . In ähnlicher Weise tönt auch aus unserem Verleihbuche der Klang der heute noch an der Sprachgrenze geläufigen deutschen Volkssprache. Je nach der mehr oder minder großen Abhängigkeit des jeweiligen,Schreibers von der Mundart lesen wir, daß der Meister Ambrosy „ain alten, verlegenen Paw' empfangen oder „ain alts verlegens paw

südtirolisch klingen Wendungen wie „das honn ich im verlichen', „das Hab ich khan' und „enkhen über der Perschen (drüben jenseits des Fersenbaches)' 29 , Der Klang der Mundart dringt ins Ohr, wenn wir vernehmen: „Und die grueb ist gefreyk, so lang unc (bis) man sicht wie sich die grueb zum Kindlein anlak (anläßt), damit man sich nit so swärlich verpaw (so schwer verbaue) 30 .' Auch die im Buche genannten - Orts- und Flurnamen entstammen der deutschen Volkssprache Sudtirols, die teils an alten deutschen

1
Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1937
Tirol in der Geschichte des Donauraumes
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/217186/217186_150_object_4663766.png
Pagina 150 di 295
Autore: Strachwitz, Kurt ¬von¬ / Kurt Graf von Strachwitz
Luogo: Innsbruck
Editore: Mar. Vereinsbuchhandl.
Descrizione fisica: VIII, 284 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol;z.Geschichte
Segnatura: II 93.247
ID interno: 217186
tiefsten Gründe, die zu dem dreißigjährigen Ringen geführt hatten, konnten durch keinen papiernen Vertrag aus der Welt geschafft werden und auch das Gefüge und die Autorität des Reiches hatten eine Schwächung erlitten, die durch das Friedenstraktat in keiner Weise wieder gutgemacht, sondern sozu sagen legalisiert und, Zum Unglück des gesamten deutschen Volkes, als Grund lage der Neuordnung im Reiche förmlich anerkannt wurde. Die territorialen Verluste deutschen Bodens fielen hiebei

nicht so schwer ins Gewicht, als das den deutschen Fürsten nunmehr Zustehende Recht, untereinander oder sogar mit >dem Ausland Bündnisse abzuschließen, sofern e diese nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet waren. Da letztere Bedingung kaum jemals ernstlich beachtet wurde, 'die einzelnen Reichsstände sich vielmehr immer offener als völlig unabhängig und jeglicher Verpflichtung gegen Kaiser und Reich ent bunden betrachteten, ist der 24. Oktober 1648 tatsächlich als jenes Datum Zu beZeichnen

, an welchem die Todeskrankheit des römisch-deutschen Reiches ihren Anfang genommen hat. Von den Besitzungen des Hauses Habsburg mußten die Stadt Breisach und der größte Teil des Elsaß an Frankreich abgetreten werden. Ferdinand Karl verlor fast die Hälfte der Vorlande. Bald darauf warf eine neue Türkengefahr ihre Schatten bis nach Tirol und wieder hieß es Kontributionen beisteuern. In den Bünden verkaufte der Erzherzog, der in ständiger Geldnot war, die Rechte der Grafen von Tirol im Un ter eng adln und Prättigau

2
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_29_object_3845021.png
Pagina 29 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
für jenes wie zur Zeit seines ersten Begründers 2 ). Die alten Gaugrafschatten, aus welchen sich die Grafschaft Tirol zusammen gefunden hat, waren vom deutschen Könige an die Bischöfe von Brixen und Trient zwar zu Eigen, aber mit gewissen Leistungspflichten für das Reich übertragen und von den Bischöfen an die oben erwähnten Grafen wieder zu Lehen gegeben worden. Die Grafen von Tirol galten aber — so laut einer Kundschaft des Bischofs von Chur von 1282 — schon damals nicht mehr als den Herzogen von Baiern

oder Schwaben untergeben, sondern nur unmittelbar dem deutschen Könige und Kaisex ebenso wie die Bischöfe von Trient und Brixen, ihre Lehensherren. Der Machtauf stieg des Grafen Meinhard II. von Tirol über diese seine Lehensherren und seine Erhebung zum Herzog von Kärnten im Jahre 1286 hoben ihn und seine Nachfolger in den Rang nicht nur von Landesfürsten, wie wir erwähnten, sondern auch von Reichsfürsten. Das Zoll- und. Straßenregal erhielten sie 1305 bereits durch unmittelbare Belehnung (titulo feodali

) vom deutschen Könige Albrecht I. Kaiser Ludwig hat 1335 und 1342 die Grafschaft Tirol als Ganzes als Reichslehen behandelt und vergeben und dasselbe tat Kaiser Karl IV. 1350 und 1360. Herzog Rudolf von Österreich hat jedoch im J. 1363, nachdem er von der Erbin des Tiroler M Vgl. dazu auch meine Ausführungen „Zur Geschichte der Landeshoheit im Unterengadin und in Tirol' in der Zt. f. Rechtsgesch. German. Abt. Bd. 49 (1929) S. 439 ff. — Über das Verhältnis zwischen dem landesfürstlichen Urbar

3
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_4_object_3844972.png
Pagina 4 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Inhaltsübersicht. Abkürzungen für Literatur und Archive Vorwort S. IX S. XI Allgemeines über das Land Tirol. Zweck und Inhalt des Buches S. 3 Die Entstehung der Landeshoheit der Grafen von Tirol und des Landes Tirol S. 8 Die Zugehörigkeit des Gebietes von Tirol zum römischen Reich und dessen Provinz Rätien, zum Herzogtum Baiern und zum deutschen Reich S. 8. — Die Einteilung des Gebietes in Grafschaften und deren Übertragung an die Hochstifter Brixen und Trient, Immunität und Vogtei

Verhältnis der Grafschaft Tirol zum deutschen Reich S. 20 f., zur Hausmacht Österreich S. 22. — Die räumliche Vergrößerung der Grafschaft Tirol vom 14. bis zum 19. Jh. S. 23. — Die Abtrennung von Südtirol im J. 1919 S. 24. — Kartenriß über die Raumbildung von Tirol S. 25 f. Die Entstehung der Gerichte S. 27 Die erste Erwähnung von Richtern und deren Sprengein seit dem IS. Jh. S. 27. — Die Grafschaft«- oder Landgerichte, ihr Verhältnis zu den Dingstätten, Urpfarren, Urmarken, Burgen und Urbarämtern

6