Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Autore:
Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo:
Innsbruck
Editore:
Wagner
Descrizione fisica:
XII, 172 S.
Lingua:
Deutsch
Commenti:
Schlern-Schriften ; 40
Soggetto:
g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura:
II Z 92/40,1
ID interno:
105174
Staatsrecht!. Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche Landesfüistentums dasselbe mit Zustimmung der Landstände erhalten hatte, die Verleihung der Lehen, welche die Grafen von Tirol bisher von den Bischöfen von Brixen inne gehabt haben, bei diesen angesucht und bestätigt, von dem deutschen Könige Karl IY. im J. 1364 die Belehnung mit allen Gebieten und Rechten, die innerhalb der Grafschaft Tirol vom Reiche zu Lehen sei, nicht aber mit der Grafschaft Tirol als Ganzem erhalten 1 ). Bei den Belehnungen
, welche seit dem 15. Jh. die Herzoge von Österreich von den deutschen Kaisern bei den beiderseitigen Regierungsantritten erhalten haben und über welche Urkunden ausgestellt wurden, wird die Grafschaft Tirol nicht namentlich angeführt 2 ). Auch in den Kriegs- und Steueranschlägen des Deutschen Reiches seit 1422 wird Tirol nicht eigens, sondern zusammen mit den anderen österreichischen Landern eingesetzt 3 ). Dennoch hat die geforstete Grafschaft Tirol grundsätzlich als ein eigenes Fürstentum des Deutschen
zu entscheiden. In dem Werke von Meynen sind S. 145—157 auch einige von mir a. a. 0. nicht erwähnte Autoren aus dem 16. und 17. Jh. angeführt, welche das Etsehland und Tirol unter den Ländern des Deutschen Reiches ausdrücklich erwähnen, so Johann Böhme, Sebastian Frank, Abraham Ortelius, Erhard Merkator, Martin Zeiler. — Für das Fürstentum Brixen, dessen Gebiet in die Grafschaffe Tirol räumlich eingeschlossen und staatsrechtlich an sie angeschlossen *) Huber, Vereinigung Tirols mit Österreich