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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 30 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Staatsrecht!. Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche Landesfüistentums dasselbe mit Zustimmung der Landstände erhalten hatte, die Verleihung der Lehen, welche die Grafen von Tirol bisher von den Bischöfen von Brixen inne gehabt haben, bei diesen angesucht und bestätigt, von dem deutschen Könige Karl IY. im J. 1364 die Belehnung mit allen Gebieten und Rechten, die innerhalb der Grafschaft Tirol vom Reiche zu Lehen sei, nicht aber mit der Grafschaft Tirol als Ganzem erhalten 1 ). Bei den Belehnungen

, welche seit dem 15. Jh. die Herzoge von Österreich von den deutschen Kaisern bei den beiderseitigen Regierungsantritten erhalten haben und über welche Urkunden ausgestellt wurden, wird die Grafschaft Tirol nicht namentlich angeführt 2 ). Auch in den Kriegs- und Steueranschlägen des Deutschen Reiches seit 1422 wird Tirol nicht eigens, sondern zusammen mit den anderen österreichischen Landern eingesetzt 3 ). Dennoch hat die geforstete Grafschaft Tirol grundsätzlich als ein eigenes Fürstentum des Deutschen

zu entscheiden. In dem Werke von Meynen sind S. 145—157 auch einige von mir a. a. 0. nicht erwähnte Autoren aus dem 16. und 17. Jh. angeführt, welche das Etsehland und Tirol unter den Ländern des Deutschen Reiches ausdrücklich erwähnen, so Johann Böhme, Sebastian Frank, Abraham Ortelius, Erhard Merkator, Martin Zeiler. — Für das Fürstentum Brixen, dessen Gebiet in die Grafschaffe Tirol räumlich eingeschlossen und staatsrechtlich an sie angeschlossen *) Huber, Vereinigung Tirols mit Österreich

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1937
Bis zum Jahre 1200.- (¬Die¬ Urkunden zur Geschichte des deutschen Etschlandes und des Vintschgaus ; 1)
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Pagina 13 di 452
Autore: Huter, Franz [Bearb.] / bearb. von Franz Huter
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: LXIII, 390 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Teil von: Tiroler Urkundenbuch 1
Soggetto: Geschichte 769-1253 ; Etschtal ; Urkunde
Segnatura: III 8.646/1
ID interno: 105537
. Die zahlenmäßige und räumliche Verteilung der Üb erlief eruti gsgrupp en. Es ist ein großer, vielgestaltiger Urkundenstoff, der auf die im Vorwort angedeutete Art und Weise zustande gebracht worden ist. Schon aus diesem ersten Band mit seinen 522 Nummern ist zu ersehen, wie reich — an sonstigen deutschen Verhältnissen gemessen — in so früher Zeit die urkundlichen Quellen für ein so kleines Stücklein Erde, wie es hier behandelt ist, fließen. Der Reichtum der Überlieferung ist in erster Linie durch die engen

besitz geschichtlichen Beziehungen des deutschen Etschlandes zu Brixen und den bayri schen Klöstern bedingt, da auf diese Weise Orte und Personen unseres Gebietes in dem überaus reichhaltigen und einzigartigen Quellenstoff der Traditions bücher häufig vorkommen. Erst in zweiter Linie und erst gegen Ende des hier behandelten Zeitraumes lassen dann die Trientner Archive den Urkunden stoff gewaltig anschwellen. Der Bischof von Trient ist nicht nur einer der größten Grundherren unseres Gebietes

, sondern seit dem Jahre 1027 vor allem der weltliche Herr des deutschen Etschlandes und des Vintschgaus gewesen. Mit diesen Beziehungen hängt es zusammen, daß ein großer Teil des hier verwendeten Urkundenstoffes von Beurkundungsstellen herrührt, die außer halb des deutschen Etschlandes und des Vintschgaus liegen, und daß dieser heute größtenteils außerhalb unseres Gebietes aufbewahrt wird. Es gibt ja in unserem Räume keinen Bischofssitz und — selbst Münster mitgerechnet — nur drei Klöster

, welche über das Jahr 1200 zurückreichen; von ihnen besitzt nur Marienberg eine halbwegs günstige Quellenüberlieferung. Daß Schloß Tirol auf dem Boden des deutschen Etschlandes liegt, kommt in den Überlieferungs verhältnissen dieser ältesten Zeit noch nicht zur Geltung, weil sich die später überragende Stellung der Grafen von Tirol eben erst am Ende unserer Epoche aufzubauen beginnt. So zählen wir nur neun heimische Überlieferungsgruppen (Kloster Au, Kapelle Grissian, Kirche Kaltem, Kloster Marienberg, Vögte

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1937
Tirol in der Geschichte des Donauraumes
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Pagina 150 di 295
Autore: Strachwitz, Kurt ¬von¬ / Kurt Graf von Strachwitz
Luogo: Innsbruck
Editore: Mar. Vereinsbuchhandl.
Descrizione fisica: VIII, 284 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol;z.Geschichte
Segnatura: II 93.247
ID interno: 217186
tiefsten Gründe, die zu dem dreißigjährigen Ringen geführt hatten, konnten durch keinen papiernen Vertrag aus der Welt geschafft werden und auch das Gefüge und die Autorität des Reiches hatten eine Schwächung erlitten, die durch das Friedenstraktat in keiner Weise wieder gutgemacht, sondern sozu sagen legalisiert und, Zum Unglück des gesamten deutschen Volkes, als Grund lage der Neuordnung im Reiche förmlich anerkannt wurde. Die territorialen Verluste deutschen Bodens fielen hiebei

nicht so schwer ins Gewicht, als das den deutschen Fürsten nunmehr Zustehende Recht, untereinander oder sogar mit >dem Ausland Bündnisse abzuschließen, sofern e diese nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet waren. Da letztere Bedingung kaum jemals ernstlich beachtet wurde, 'die einzelnen Reichsstände sich vielmehr immer offener als völlig unabhängig und jeglicher Verpflichtung gegen Kaiser und Reich ent bunden betrachteten, ist der 24. Oktober 1648 tatsächlich als jenes Datum Zu beZeichnen

, an welchem die Todeskrankheit des römisch-deutschen Reiches ihren Anfang genommen hat. Von den Besitzungen des Hauses Habsburg mußten die Stadt Breisach und der größte Teil des Elsaß an Frankreich abgetreten werden. Ferdinand Karl verlor fast die Hälfte der Vorlande. Bald darauf warf eine neue Türkengefahr ihre Schatten bis nach Tirol und wieder hieß es Kontributionen beisteuern. In den Bünden verkaufte der Erzherzog, der in ständiger Geldnot war, die Rechte der Grafen von Tirol im Un ter eng adln und Prättigau

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1937
¬Der¬ Deutsche im Alpenraum.- (Österreichdeutsche Schriften)
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Pagina 37 di 46
Autore: Hennersdorf, F. K. / Felix Kraus
Luogo: Jena
Editore: Diederichs
Descrizione fisica: 44 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Alpen ; g.Deutsche ; z.Geschichte
Segnatura: II A-15.624
ID interno: 120042
und seine Folgen, wie die Gegensätze tief aufreißenden innerdeutschen Kämpfe um die Unabhängigkeit Österreichs und die einer gewissen Verengung zutreibende Stärkung des Schweizer Sonderbewußtseins haben in gewissem Sinne sogar eine rückläufige Bewegung gebracht und vielfach beste Volkskraft aus den Alpen abwandern lassen. Angesichts der Unersetzlichst solcher Araste, deren wert nicht in Zahlen zu erfassen ist, sondern eine vielfach nicht wieder rückgängig zu machende Schwächung der deutschen Stellung

hatten. Was zeitlich und räumlich dazwischenliegt, gehört für einen großen Teil der Alpenländer zum wichtigsten geschichtlichen Erleben. iLs bedeutete, nach den beiden großen abgelaufenen Epochen, in denen die Alpen dem römischen Imperium und dem universalen, abendländischen Reich eingegliedert werden sollten, einen neuen, großartigen Lösungsversuch, Donautal und Alpenlängsachse in einer neuen Staatengruppe zu den Hauptträgern des dritten - deutschen - Flügels zu machen, à gelang nicht, den Alpenraum

in seiner Gesamtheit, nicht einmal in seinem deutschen Bereich ungeschmälert der Habsburgischen Herrschaft einzuverleiben. Die Notwendigkeit, ihn politisch als deutschen Raum wahren zu müssen, wurde von den Habsburger» klar erkannt. Schon in der Zeit ihres aargauischen Ausweitungsstrebens wiesen sie die

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 29 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
für jenes wie zur Zeit seines ersten Begründers 2 ). Die alten Gaugrafschatten, aus welchen sich die Grafschaft Tirol zusammen gefunden hat, waren vom deutschen Könige an die Bischöfe von Brixen und Trient zwar zu Eigen, aber mit gewissen Leistungspflichten für das Reich übertragen und von den Bischöfen an die oben erwähnten Grafen wieder zu Lehen gegeben worden. Die Grafen von Tirol galten aber — so laut einer Kundschaft des Bischofs von Chur von 1282 — schon damals nicht mehr als den Herzogen von Baiern

oder Schwaben untergeben, sondern nur unmittelbar dem deutschen Könige und Kaisex ebenso wie die Bischöfe von Trient und Brixen, ihre Lehensherren. Der Machtauf stieg des Grafen Meinhard II. von Tirol über diese seine Lehensherren und seine Erhebung zum Herzog von Kärnten im Jahre 1286 hoben ihn und seine Nachfolger in den Rang nicht nur von Landesfürsten, wie wir erwähnten, sondern auch von Reichsfürsten. Das Zoll- und. Straßenregal erhielten sie 1305 bereits durch unmittelbare Belehnung (titulo feodali

) vom deutschen Könige Albrecht I. Kaiser Ludwig hat 1335 und 1342 die Grafschaft Tirol als Ganzes als Reichslehen behandelt und vergeben und dasselbe tat Kaiser Karl IV. 1350 und 1360. Herzog Rudolf von Österreich hat jedoch im J. 1363, nachdem er von der Erbin des Tiroler M Vgl. dazu auch meine Ausführungen „Zur Geschichte der Landeshoheit im Unterengadin und in Tirol' in der Zt. f. Rechtsgesch. German. Abt. Bd. 49 (1929) S. 439 ff. — Über das Verhältnis zwischen dem landesfürstlichen Urbar

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 68 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
) habe ich S. 1—19 eine Übersicht über die Geschichte des Vintsch gau, insbesondere seiner staatlichen und volklichen Zugehörigkeit seit dem Altertum gegeben, die urkundlichen Erwähnungen über seine Stellung als eigene Grafschaft mich in meiner Geschichte der Gerichte Deutschtirob im Arch. öst. Gesch. Bd. 102 (1912) S. III ff. Ich verweise hinsichtlich aller Einzelheiten und aller Belege auf diese Be arbeitungen und wiederhole hier nur ganz kurz die Grundzüge : Die Wallis Venusta, seit dem 8. Jh. so erwähnt, in der deutschen

Form Finsgowe erstmals 1077 und 1109, hat ihren Namen von dem rätischen Stamm der Veno sten, der hier gehaust Juni. Ausdrücklich als Gau und Grafschaft wird dieses Gebiet und zwar von den Orten Mais und Tscherms bei Meran durch das Etschtal auf wärts und über Nauders bis PontaÜ im Unterengadin, in Urkunden vom 10.—12. Jh. angeführt. Es. gehörte damals zum Lande Ghurrätien und mit diesem mm frän kischen und deutschen Reich und unterstand in dessen Rahmen vermutlich dem Herzog tum Alemanien

. Dieses Hochstift hatte auch im Vintschgau bedeutenden grund herrliehen Besitz, der hinsichtlich der niedern Gerichtsbarkeit selbständig war, aber sonst von der GrafschaftsgewaM der Grafen von Tirol abhängig geblieben ist. Manche Forscher vertreten die Meinung, daß das Hochstift Chur im Vintsch gau im früheren Mittelalter auf Grund seiner Immunität eine der GrafschaftsgewaU ähnliche, nur mm deutschen Könige abhängige Herrschaftsstelhmg besessen habe und die Grafen von Tirol erst seit

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 21 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
des Bischofs von Trient für diese Gebiete wurde bald zu einer staatsrechtlichen Formsache. In der Verleihung der Zölle zu Bozen, an der Toll bei Meran und am Lueg am Brenner durch den deutschen König Albrecht an Meinhards Söhne im J. 1305 werden als Grenzen der Herrschaft der Grafen von Tirol (termini dominii sui) genannt : gegen Süden der Eveis, d. i. der Avisio an seiner Mündung in die Etsch bei La vis, gegen Osten die Mühlbacher Klause am Eingang ins Pustertal und der Ziller als Seitenfluß des Inn

, gegen Norden die Schlösser Schloßberg bei Scharnitz und Ehrenberg bei Reutte, gegen Westen den Ailberg und Pontalt im Unterengadin; damit wird erstmals eine eindeutige Umgrenzung des Herrschaftsgebietes der Grafen von Tirol im Sinne eines allseits geschlossenen Landes urkundlich, und zwar in einem Rechtsakte der übergeordneten deutschen Reichsgewalt gegeben 2 ). Der Ausdruck „Land, terra oder provincia' war in den durchwegs lateinischen Urkunden jener Zeit im 12. Jh. für das Gebiet des Hochstiftes Brixen

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 70 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
und damit die Belege für die Anfänge der Besiedlung dieses Gebietes sind aus Stolz, Deutschtum in Südtirol Bd. 4 S. 29—33 zu entnehmen, ebenso S. 41—75 jene über die gleichzeitige Geltung der deutschen und romanischen (welschen) Umgangssprache in diesem Gebiet und das Verschwinden der letzteren im Laufe des 17. und 18. Jh. 1 ). Daß das Gebiet des obersten Vintschgau von Nauders südwärts bis gegen Laas zur Grafschaft Vintschgau gehört hat, ergibt sich vorerst nur mittelbar aus dem Umstände, daß dies für Orte

dieser Gerichtsbarkeit und die diesbezüglichen Strafen über die Hintersassen seines Hochstiftes nur dann zustehen sollen, wenn hierüber eine Entscheidung des deutschen Königs erfolge. Die kürzlich von Valer und ähnlich von Emst Mayer vertretene Ansicht, daß die Landeshoheit der Grafen *) Seither, nämlich 1936 erschien der 1. Band des Dizionario toponomastico Atesino, 1 nonni locali dell Alta Venosta, bearbeitet von Carlo Battisti, 1. Teil die Gemeinden von Nauders bis Bnrgeis, ein genaues historisch-linguistisches

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 4 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Inhaltsübersicht. Abkürzungen für Literatur und Archive Vorwort S. IX S. XI Allgemeines über das Land Tirol. Zweck und Inhalt des Buches S. 3 Die Entstehung der Landeshoheit der Grafen von Tirol und des Landes Tirol S. 8 Die Zugehörigkeit des Gebietes von Tirol zum römischen Reich und dessen Provinz Rätien, zum Herzogtum Baiern und zum deutschen Reich S. 8. — Die Einteilung des Gebietes in Grafschaften und deren Übertragung an die Hochstifter Brixen und Trient, Immunität und Vogtei

Verhältnis der Grafschaft Tirol zum deutschen Reich S. 20 f., zur Hausmacht Österreich S. 22. — Die räumliche Vergrößerung der Grafschaft Tirol vom 14. bis zum 19. Jh. S. 23. — Die Abtrennung von Südtirol im J. 1919 S. 24. — Kartenriß über die Raumbildung von Tirol S. 25 f. Die Entstehung der Gerichte S. 27 Die erste Erwähnung von Richtern und deren Sprengein seit dem IS. Jh. S. 27. — Die Grafschaft«- oder Landgerichte, ihr Verhältnis zu den Dingstätten, Urpfarren, Urmarken, Burgen und Urbarämtern

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