Bozen, Meran : Mendel, Ritten, Schlern, Passeier, Vintschgau.- (Meyers Reisebücher)
. aus (Gebühr 3 M.; Gültigkeitsdauer 5 Jahre). Sichtvermerk (»Visum«) brauchen u. a. reichsdeutsche, österreichische und schweizerische Reisende zur Fahrt nach Italien (und zur Durchfahrt durch Öster reich) nicht; verlangt wird er u. a. noch von den tschechoslowaki schen Staatsbürgern. Die österreichisch-italienische Grenze darf nur am Brenner, an der Reschenscheideck, bei Innichen und bei Tarvis überschritten werden; das Überschreiten der Grenze im Hochgebirge ist verboten. Über die Grenzüberschreitung
(ohne Zollprü fung an der Grenze) dem Bestimmungsbahnhof zugeführt«. Bozen und Meran haben eigene Zollämter. Bei der Aufgabe (spedizione oder registrazione del bagaglio) von Gepäck aus Italien nach dem Aus lande ist anzugeben, was das Gepäck außer den persönlichen Ge brauchsgegenständen an Sachen enthält, deren Ausfuhr unstatthaft oder an besondere Lizenz geknüpft ist; falsche Angaben sind strafbar. Besonderer Einfuhrerlaubnis bedürfen (bei Strafe der Beschlagnahme und sehr empfindlicher Geldstrafe!): Tabak
, Spielkarten, Zündhölzer, Salz, Waffen, Wurstwaren, lebende Pflanzen, frische Früchte. Zum persönlichen Gebrauch bestimmte Reiseeffekten (auch neue), Gerät schaften, Instrumente, Proviant, Tabak in geringer Menge (die vor aussichtlich während der Reise verbraucht wird), bleiben vom Zoll frei. Doch deklariere man alles. — Die Versendung von Obst aus Italien ist bis 5 kg zollfrei. Waffen (Schußwaffen, Totschläger, Scheren usw., Messer mit über 4 cm langer oder vorn nicht abgerundeter Klinge) darf in Italien