Festschrift zu Ehren Emil von Ottenthals.- (Schlern-Schriften ; 9)
auf diesen Freiheitsbrief Bezug. Als nach der schweren Demütigung, die dem Herzog in Xonstanz zuteil wurde, die Länder dem Kaiser zufielen und deren Aufteilung drohte, rief ein Kreis von Adeligen den Bruder des geächteten Landesherrn, Herzog Ernst, nach Tirol. Schon in Bozen sicherte dieser im Juni 1415 die Auf rechterhaltung der Landesfreiheiten zu und gab am 10. Juli d. J. in Innsbruck auf Verlangen der Landschaft eine förmliche Bestätigung der Urkunde von 1406 3 ). Zu diesem Zwecke wurde deren Urschrift
in der Kanzlei eingereicht. Nur gegen Entrichtung einer Gebühr, deren Höhe wir nicht kennen, konnten beide Freiheitsbriefe dort behoben werden. Denn in einem m. W. bislang noch nicht verwerteten Rund schreiben befahl der Hauptmann an der Etsch und des Bistums Trient, Peter von Spaur, namens des Herzogs Ernst aus Bozen am 7. Oktober d, J, allen Richtern, denen es zukäme, und bat sie im eigenen Namen, in ihren Sprengein von der Gemeinschaft als einmalige Taxe den Be trag von drei Dukaten einzuheben
, in diese Freiheiten einzugreifen. Sie beanspruchen ge- *) Urk, 1406, August 23, Brandis LH. 151 ff. — Vgl. Jäger LV II/l. 254 ff. 2 ) Urk. 1407, März 28. Bozen, Sander-Spangenberg, Urkunden zur Geeclj. der Territorialverfassung, 11/3 (1923). 40 ff. 3 ) Urk, 1415, Juni 22. Bozen, Lichnowsky V. 339ff. und Urk. 1415, Juli 10. Innsbruck, Brandis LH. 178 ff., Böhm 12. 4 ) Orig. heute unauffindbar. Ich benütze eine vom landschaftlichen Archivar Strobl (um 1791) angefertigte Abschrift im TLA: Mise. 127. 6 ) Urk. 1416